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Zeichen mit Ähnlichkeit zu branchenspezifischen Begriffen

am 16.09.2008 von http://www.schindlerboltze.de/weblog

Mit Urteil vom 14.02.2008 entschied der Bundesgerichtshof (BGH I ZR 162 / 05) über die Frage, wann gegen ein ähnliches Firmenzeichen, das sich einer beschreibenden Angabe annähert, vorgegangen werden kann.
Im konkreten Fall verwandte die Klägerin ein Zeichen, welches sich klanglich an einen branchenüblichen und deshalb freizuhaltenden Begriff anlehnte (das Zeichen der Klägerin Heitec AG knüpft einen klaren sprachlichen Bezug zum Begriff Hightech, welcher in der hier betroffenen EDV-Branche häufig als beschreibende Angabe fungiert). Die Beklagte wiederum hatte über mehrere Jahre eine der der Klägerin klanglich und schriftbildlich sehr ähnliche Bezeichnung benutzt (Haitec), diese jedoch zunächst mit verschiedenen beschreibenden Zusätzen versehen. Nach mehreren diesbezüglichen Abmahnungen in den Vorjahren hatte die Klägerin dann zunächst erklärt, nicht weiter gegen das ähnliche Zeichen vorgehen zu wollen. Der vor dem BGH ausgefochtene Rechtsstreit gründet sich auf der Tatsache, dass die Beklagte nach mehreren Rechtsformumwandlungen sämtliche zusätzliche beschreibende Angaben fallen ließ und nur noch unter der Bezeichnung „Haitec AG“ firmierte.
Dem BGH zufolge ist der Schutzumfang eines Zeichens, das sich an einer freizuhaltenden Angabe orientiert – hier der Begriff „Hightech“ – dahingehend beschränkt, als dass deren Verwendung anderen nicht verwehrt sein darf. Diese Beschränkung des Schutzumfanges ist jedoch nicht auf andere Zeichen auszudehnen, die sich an die gleiche Angabe annähern.
Desweiteren kann eine Umwandlung der Rechtsform Auswirkungen haben auf die Verwirkung des Rechts, gegen eine dem eigenen Zeichen ähnliche Bezeichnung vorzugehen: Zwar wird üblicherweise der Zeitraum, in dem der Rechtsvorgänger ein Zeichen verwandt hat, auf den Verwirkungszeitraum angerechnet. Dies …

BGH: HEITEC vs. HAITEC - Die Beschränkung des Schutzumfangs eines an eine beschreibende oder sonst freizuhaltende Angabe angelehnten Zeichens dient dazu, eine Monopolisierung der freizuhaltenden Angabe durch den Inhaber des Zeichens zu vermeiden.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Schutzumfang eines Zeichens, das sich an eine beschreibende oder sonst freizuhaltende Angabe anlehnt (hier: HEITEC an High Tech), ist nach Maßgabe der Eigenprägung und Unterscheidungskraft, die dem Zeichen trotz dieser Anlehnung seine Schu…

Euro Telekom

muepe.de | weblog peter müller / MarkenG § 15 Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt. MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2,…

Bundesgerichtshof : Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke POST - Verwendung des Zeichens POST kann eine privilegierte Nutzung nach § 23 Nr. 2 MarkenG darstellen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteile vom 05.06.2008 – Az. I ZR 108/05 und Az. I ZR 169/05; Vorinstanzen: LG Köln, Urteil vom 09.09.2004 – Az. 31 O 246/04; OLG Köln, Urteil vom 27.05.2005 – Az. 6 U 196/04; LG Magdeburg, Urteil vom 20.01.2005 – Az. 7 O 2369/04 (061);…

BGH: Euro Telekom

MarkenBlog / I ZR 137/04 MarkenG § 15 Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt. MarkenG § 14 Abs…

Das alleinige Halten einer Domain muss keine Zeichenbenutzung darstellen

Die herrschende Meinung / Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschiede…

Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke POST

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hat kürzlich in zwei Prozessen über den Schutzumfang der Marke "POST" zu entscheiden. Die Klägerin ist die Deutsche Post AG, zu deren Gunsten die Marke "POST"…

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