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Zehn Wahrheiten über Inzest

am 05.03.2007 von http://www.lawblog.de

unfehlbar.net hat zehn Wahrheiten zur Inzeststrafbarkeit zusammengestellt. Kostprobe:
Wenn § 173 StGB fällt wird es mehr Minderbegabte in Deutschland geben.
§ 173 StGB ist eine in ihrer Durchsetzung höchst ineffiziente Vorschrift. Strafverfahren auf ihrer Grundlage kommen praktisch nur durch Denunziation oder durch ausgesprochen naives Verhalten der Beteiligten in Gang. Schon heute spielt § 173 StGB in der Strafrechtspraxis kaum noch eine eigenständige Rolle.
Dass Menschen, die sich bislang nicht von ihren nächsten Verwandten sexuell angezogen gefühlt haben, ihre Einstellung ändern, nur weil sie nicht mehr mit Gefägnisstrafe rechnen müssen ist denkbar unwahrscheinlich. Alles andere würde schließlich …

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JuracityBlog / Heute vor dem Landgericht in Köln ergab die Befragung von zwei Zeugen, dass es zwei Wahrheiten geben mußte. Mit Ausnahme der Aussagen zu den Örtlichkeiten berichteten die Zeugen völlig unterschiedliche Wahrnehmungen. Die Vorsitzen…

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