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Zeckenbiss kein Dienstunfall

am 31.07.2006 von Recht und Alltag

Ein Beamter, der auf seinem Weg zum Dienst von einer Zecke gebissen wird, hat keinen Anspruch darauf, dass der Zeckenbiss als Dienstunfall anerkannt wird. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Trier mit Urteil vom 13.07.2006 entschieden (Az.: 1 K 409/06.TR).
Der Entscheidung lag die Klage eines Polizeibeamten zugrunde, der den Weg zwischen seinem Wohnort und der Dienststelle mit dem Fahrrad zurücklegte und dabei ein Waldstück durchquerte. Unmittelbar nachdem er die Dienststelle erreicht hatte, stellte er im Bereich des unteren Rippenbogens eine festgebissene Zecke fest, die er von einem Arzt entfernen ließ. Der Beamte begehrte vom beklagten Land Rheinland-Pfalz die Anerkennung des Zeckenbisses als Dienstunfall.
Die Richter der 1. Kammer lehnten sein Begehren mit der Begründung ab, es könne nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass das Zurücklegen des Dienstweges für den Zeckenbiss ursächlich gewesen sei. Dafür, …

Unfall im Dienst ist nicht unbedingt ein Dienstunfall

Recht und Alltag / Verletzt sich ein Beamter bei der Ausübung seines Dienstes, ist dies nicht zwangsläufig ein Dienstunfall. Eine Anerkennung als Dienstunfall ist dann nicht gerechtfertigt, wenn der Verletzte bereits eine Vorschädigung hatte und die Verletzung auc…

Ausrutschen in der Dusche kein Dienstunfall von Beamten

Lichtenrader Notizen / Pressemitteilung Nr. 42/2007 des Verwaltungsgerichts Koblenz: Duschunfall war kein Dienstunfall - Verletzt sich ein Beamter beim morgendlichen Duschen, stellt dies in der Regel keinen Dienstunfall dar. Das entschied kürzlich das Verwaltungsgericht K…

Dienstunfall? Nur Fahrt zum/vom „ständigen Aufenthaltsort”!

Law on the Blog / Nach § 175 Abs 2 Z 1 ASVG ist durch die gesetzliche Unfallversicherung nur der direkte Weg zwischen dem „ständigen Aufenthaltsort” und der Arbeitsstätte geschützt. Daher gilt ausschließlich ein Unfall auf diesem Weg als Dienstunfall, der…

VG Trier: Studiengebühr für Zweitstudium

Rechtblog / Die Universität Trier ist berechtigt, für ein sog. Zweitstudium eine Studiengebühr in Höhe von 650,00 € je Semester zu verlangen. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 23. Januar 2008 entschieden.…

Kein Dienstunfall beim Duschen

Blickpunkt Recht & Steuern / Verletzt sich ein Beamter beim morgendlichen Duschen, stellt dies in der Regel keinen Dienstunfall dar. Die wegweisende Entscheidung traf kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz. Womit Gericht sich nicht alles beschäftigen müssen. Die…

Borreliose-Erkrankung kann als Dienstunfall “gelten”

JuracityBlog / Das VG Braunschweig hat sich in seinem Urteil vom 26.03.2007 -  7 A 356/06 - mit der Frage der Anerkennung einer durch Zeckenbiss verursachten Borreliose bei einem Forstbeamten beschäftigt. Thematisiert wird vor allem die Frage,  wann bei dera…

VG Koblenz: Duschunfall ist kein Dienstunfall

JuracityBlog / Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 25.10.2007 - 2 K 350/07.KO - mit der Frage befaßt, ob ein Dienstunfall vorliegt, wenn sich ein Beamter, der sich auf einem Lehrgang befindet,  während dem morgendlichen Duschen verletzt.…

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RA Folkert Janke

In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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