Zaunschutz die 2.

handelsblatt.com berichtet:

„Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die Bannmeile rund um den Sicherheitszaun des G8-Gipfelortes Heiligendamm an der Ostsee erheblich verkleinert: Statt bis zu zehn Kilometer Abstand halten zu müssen, sollen sich Demonstranten dem Metallzaun bis auf 200 Meter nähern dürfen. Durch die Entscheidung der Richter kann der Sternmarsch wie geplant stattfinden. Allerdings hat das Innenministerium in Schwerin die Möglichkeit, Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einzulegen."

So weit - so gut. Bleibt die Frage, was der idiotische 12-Millionen-Teuro-Zaun eigentlich taugt, wenn davor noch eine Sicherheitszone von 200 Metern freigehalten werden muss.

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Themen: Beschwerde , Ostsee

Erschienen 25. Mai 2007 auf http://ra-melchior.blog.de.

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Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die Bannmeile rund um den Sicherheitszaun des G8-Gipfelortes Heiligendamm an der Ostsee erheblich verkleinert: Statt bis zu zehn Kilometer Abstand halten zu m�ssen, sollen sich Demonstranten dem Metallzaun bis auf 200 Meter n�hern d�rfen. - Handelsblatt.com, Politik, Deutschland