„Zapp“ muss Gegendarstellung senden

FOCUS hat sich in der BKA-Affäre um vermeintlich korrupte Beamte erneut gegen den NDR durchgesetzt. Das Magazin „Zapp“ muss eine Gegendarstellung zu einem Bericht vom 4. April 2007 ausstrahlen.

Das Landgericht Hamburg (Zivilkammer 24) erließ eine Gegendarstellungsverfügung gegen den NDR. Dem NDR-Magazin „Zapp“ wurde auferlegt, in der nächsten Sendung „ohne Einschaltungen und Weglassungen eine Gegendarstellung“ des betroffenen FOCUS-Redakteurs Josef Hufelschulte zu senden. (Az.: 324 O 364/07)

Das Landgericht München I hatte bereits Ende April 2007 eine einstweilige Verfügung gegen den NDR auf Antrag des FOCUS-Redakteurs erlassen. Bei Zuwiderhandlung droht dem NDR ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken am Intendanten Jobst Plog. (Az.: 9 O 7708/07) (…)

Dazu stelle ich fest:

1. Soweit durch diese Berichterstattung der Eindruck erweckt wird, ich hätte Mauss in Aussicht gestellt, Einfluss auf die Verbreitung seiner Aussage zu besitzen, falls er nicht zahlt, so ist das unrichtig. Vielmehr habe ich im Telefonat mehrfach erklärt, dass ich selbst die Aussage keinesfalls verö…

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Themen: Rechtsprechung , Landgericht Hamburg , Ndr

Erschienen 19. Mai 2007 auf http://log.handakte.de/.

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