ZAK beanstandet Verstöße gegen Werberichtlinien und das Werbeverbot für Glücksspiele

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat mehrere Fälle von unzulässigen Werbeformen in den Programmen von Sat.1, Sport1 und in den türkisch-sprachigen Programmen Kanal Avrupa und Türkshow beanstandet.

Sat.1: Trennungsgebot nicht eingehalten

Der Fernsehsender Sat.1 hat einen neuen Trailer im Rahmen der Image-Kampagne mit Kylie Minogue eingesetzt, der Werbung für die Automarke VW einbindet. In diesem Trailer läuft die Sängerin Kylie Minogue sichtlich begeistert auf ein VW Cabrio zu, steigt ein und fährt durch eine Sat.1-Szenerie mit den Stars des Senders. Das Auto und dessen Logo sowie weitere Details sind mehrfach und deutlich zu erkennen.Nach Auffassung der ZAK ist der der Image-Trailer Teil des Programms, und infolgedessen liegt eine unzulässige Vermischung von Werbung und Programm vor. Für den Zuschauer ist die Werbung im Image-Trailer weder leicht zu erkennen noch deutlich vom redaktionellen Teil des Programms unterscheidbar.

Sport 1: Werbeverbot für Glücksspiele missachtet

Sport1 hat bei der Übertragung des Finales des englischen Fußball-Ligacups mehrfach Sponsoringhinweise des Sportwettenanbieters „bet-at-home.com“ gesendet. Außerdem wurde ein Werbespot von „bet-at-home.com“ ausgestrahlt. Da „bet-at-home.com“ in Deutschland nicht zugelassen ist, hat Sport1 nach Auffassung der ZAK gegen das Verbot der Werbung für unerlaubtes Glücksspiel verstoßen. Zudem darf im Fernsehen ohnehin nicht für öffentliches Glücksspiel geworben werden.

Avrupa: Schleichwerbung

Der türkisch-sprachige Sender Kanal Avrupa hat in zwei Sendungen gegen das Schleichwerbeverbot verstoßen. Im ersten Fall wurde in einem redaktionellen Beitrag zum Thema „Schnarchen“ eine sogenannte Nasenklammer vorgestellt, die Schnarchgeräusche verringern soll. Ein bestimmtes Produkt wurde ausführlich und mit Verweis auf dessen Preis sowie die zugehörige Webseite erwähnt. In einem zweiten Fall wurden in einem Beitrag über Immobilienverkäufe Häuser und Villen in der Stadt Bodrum mit Erwähnung ihres Kaufpreises vorgestellt. Die Agentur, die sich um Verkauf und Finanzierung kümmert, wurde explizit erwähnt, und der Eigentü…

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Themen: Fernsehen , Schleichwerbung , Glücksspiel , Sat 1 , Fernsehsender , Cabrio , Zak , Werbung , Unzulässig , Rüge

Erschienen 10. August 2011 auf http://www.presserecht-aktuell.de.

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