Zahnarztportale

m Internet finden sich seit geraumer Zeit verschiedene Portale, auf denen Patienten (im Folgenden: Nutzer) die Möglichkeit gegeben wird, für eine beabsichtigte zahnärztliche Behandlung Angebote verschiedener Zahnärzte einzuholen, um auf diese Weise Kosten zu sparen. Die Teilnahme von Zahnärzten an einem solchen virtuellen Marktplatz hat das Bundesverfassungsgericht nun auch in einem zweiten Beschluss gebilligt:

Ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit bedarf nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG einer gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen an grundrechtseinschränkende Gesetze genügt. Darüber hinaus sind Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie vernünftigen Zwecken des Gemeinwohls dienen und den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen, also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.

Diesen Anforderungen werden berufsgerichtliche Entscheidungen nicht gerecht, die den Zahnarzt wegen seiner Teilnahme an einem solchen Portal mit einer berufsrechtlichen Sanktion belegen. Es ist nicht mit Art. 12 Abs. 1 GG zu vereinbaren, dass die Gerichte das Fehlen einer persönlichen Untersuchung des Patienten vor der Abgabe der Kostenschätzung als Verletzung einer Berufspflicht beurteilen. Denn es sind keine Gründe des Gemeinwohls zu erkennen, nach denen eine solche Untersuchung im konkreten Fall geboten gewesen wäre.

In dem hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall stellte das Landesberufsgericht lediglich pauschal darauf ab, dass das persönliche Verhältnis zwischen Patient und Behandler die Besonderheit der Berufsausübung eines Zahnarztes ausmache. Ein konkreter, sachverhaltsbezogener Grund, warum bereits in diesem Stadium der Anbahnung der Arzt-Patienten-Beziehung ein persönlicher Kontakt vorhanden sein muss, wird nicht genannt und ist auch nicht ersichtlich.

Schon die allgemeine Prämisse der Gerichte, ein sachgerechtes, dem Gebot der Gewissenhaftigkeit entsprechendes Angebot erfordere generell eine vorherige persönliche Untersuchung, vermag das Bundesverfassungsgericht nicht zu überzeugen. Unbeachtet bleibt hierbei bereits, dass auch bei einem per Internet abgegebenen Gebot dem bietenden Zahnarzt zahlreiche Informationen zur Verfügung stehen, die es ihm erlauben, den Schwierigkeitsgrad der Behandlung zutreffend einzuschätzen. So muss der Nutzer, bevor er den Preisvergleich für die Zahnreinigung starten kann, etwa mitteilen, wie viele Zähne ohne Zahnersatz er besitzt, ob bei ihm bereits eine Parodontosebehandlung oder Zahnreinigung durchgeführt wurde und, falls ja, wann dies zuletzt der Fall war. Auch weitere Angaben, zum Beispiel zu Allergien oder sonstigen besonderen Eigenschaften, sind möglich. Warum ein Zahnarzt unter diesen Voraussetzungen nicht in der Lage sein sollte, eine realistische Kostenschätzung abzugeben, leuchtet nicht ein. Dies gilt erst recht,…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Entscheidungen , Portale , Zahnarzt , Sanktion , Internet-marktplatz , Zahnarztportale

Erschienen 13. Januar 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Zahnarztportale:

Bundesverfassungsgericht: Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal verstößt nicht gegen zah…

fachanwaltsliste.de | 22. Dezember 2010 — Pressemitteilung Nr. 119/2010 vom 22. Dezember 2010 Beschluss vom 8. Dezember 2010 1 BvR 1287/08 Der Beschwerdeführer, ei…

Zahnarzt Vergleichsportal: BVerfG: Zahnärzte dürfen an Vergleichsportal teilnehmen

Dr. Graf | 3. Januar 2011 — Rechtsnormen: Art. 12 Abs. 1 GG, § 93c Abs. 1 S. 1 BVerfGG Mit Beschluss vom 08.12.2010 (1 BvR 1287/08) hat das BVerfG entsch…

BVerfG: Ein an einem Preisvergleichsportal teilnehmender Zahnarzt verstößt nicht gegen Berufspflichten / Berichtet von Dr. Damm un…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 10. Januar 2011 — BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010, Az. 1 BvR 1287/08Art, 12 Abs. 1 GG Das BVerfG hat entschieden, dass einem niedergelassene…

BVerfG: Zahnärzten ist es gestattet, ihre Dienste auch über Preisvergleichsportale im Internet anzubieten

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 3. Januar 2011 — BVerfG Beschluss vom 08.12.2010 I BVR 1287/08 Das Bundesverfassunggericht hat wenig überraschend entschieden, dass es Zahnärzten g…

Virtueller Marktplatz für Zahnärzte

Rechtslupe | 23. Dezember 2010 — Die Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal verstößt nach einer Entscheidung des Bund…

Zahnarzt darf an Preisvergleichsportalen im Internet teilnehmen.

LEX MEDICORUM | 22. Dezember 2010 — Vor kurzem haben wir hier diskutiert, ob Portale, die dem Patienten den Preisvergleich zu zahnärztlichen Leistungen ermöglich…

BGH: Zweite Zahnarztmeinung - Zur berufs- und wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Nutzung und des Angebots einer Internetplattf…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 3. März 2011 — 1. Ein Zahnarzt, der auf einer Internetplattform ein Gegenangebot zu dem Heil- und Kostenplan oder Kostenvoranschlag eines Kollege…

BVerfG: Zahnarzt darf auch über Internetportal Kostenschätzung abgeben

Internet-Law | 22. Dezember 2010 — Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 08.12.2010 (Az.: 1 BvR 1287/08) erneut eine nicht nachvollziehbare Entscheid…

Zahnarzt-Preisvergleichsplattformen: Preisvergleichsplattform für zahnärztliche Leistungen nicht berufsrechtswidrig

Recht geblogt | 9. Januar 2011 — In einer Pressemitteilung hat der BGH eine Entscheidung über ein Verfahren zweier Zahnärzte gegen eine Preisvergleichsplattform…

Bundesgerichtsof : Internet-Preisvergleichsplattform für Zahnärzte verstößt nicht gegen zahnärztliches Berufsrecht und ist nicht w…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 1. Dezember 2010 — BGH, Urteil vom 01.12.2010 - I ZR 55/08 - Zahnarztpreisvergleich; Vorinstanzen: OLG München, Urteil vom 13.03.2008 - 6 U 1623/07; …