Zahnarzthaftung auf Rückerstattung des Behandlungshonorars bei fehlerhaftem Zahnersatz
am 23.06.2008 von http://www.rechtsanwalt-news.de
Üblicherweise wird bei einem Behandlungsfehler neben Schmerzensgeld ein Anspruch auf Ersatz der Kosten verlangt, die für die Beseitigung der Behandlungsfehler auftreten.
Mit Urteil vom 27.05.2008 des 5. Zivilsenats des OLG Oldenburg hat dieses steht einem privatversicherten Patienten alternativ zu diesem Anspruch auf Erstattung der Kosten der Nachbehandlung ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Honorars zugestanden. Dies gelte soweit der Zahnersatz aufgrund eines Behandlungsfehlers des Zahnarztes nicht zu gebrauchen sei, was dann der Fall ist, wenn eine Nachbearbeitung nicht möglich ist und daher eine Neuanfertigung zu erfolgen hat. …
OLG Oldenburg: Zahnarzthaftung auf Rückerstattung des Behandlungshonorars bei fehlerhaftem Zahnersatz
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OLG Oldenburg: Zahnarzthaftung bei Allergien auf Zahnersatz
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Zahnarzt & Haftung: Allergische Reaktion bei Zahnersatz
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OLG Oldenburg: Zahnarzthaftung nach allergischer Reaktion auf Zahnersatz
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Haftung bei Allergie
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Ärztepfusch: Was tun bei Behandlungsfehler?
JuracityBlog / Auch Ärzte sind nur Menschen. Immer häufiger stehen Patienten vor der Situation, dass sie nach ärztlicher Behandlung einen Behandlungsfehler vermuten. Entscheidend für den Erfolg eines späteren Arzthaftungsprozesses ist di…
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