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Zahnärzte müssen Rabatte weitergeben

am 23.06.2006 von Handakte WebLAWg

Zahnärzte müssen Herstellerrabatte für Implantate an ihre Privatpatienten weitergeben. Ein entsprechendes Urteil fällte am Freitag das VG Mainz nach Angaben eines Sprechers. Es wies mit seiner Entscheidung die Klage einer auf Implantate spezialisierten Zahnärztin ab.
Die Frau hatte gegenüber der Landeszahnärztekammer argumentiert, es sei nicht zu beanstanden, wenn sie die Rabatte, die ihr die Hersteller einräumten, nicht an ihre Privatpatienten weitergebe. Die Rabatte hatten bis zu 50 Prozent betragen.
Die Zahnärztekammer widersprach: …

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Rainer Langenhan

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