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Zahlungsverzug - Definition, Folgen, Ersetzungsfähigkeit von Inkassobürokosten

am 08.04.2005 von http://gesetz.blogg.de/

Definition Verzug:
Verzug bedeutet das Vorliegen einer Leistungsstörung. Beispielsweise, wenn ein Schuldner eine ihm obliegende Leistungspflicht (beispielsweise Zahlung) aus einem von ihm zu vertretenden Grund, rechtwidrig verzögert.

Folgen:
Als Folge hat der Schuldner unter anderem eine Geldforderung Forderung zu verzinsen und die aus seinem Verzug sich ergebenden …

Allgemeine Hinweise zum Forderungsmanagement

Panorama / Allgemeine Hinweise zum Forderungsmanagement Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften darüber wie oft und mit welcher Fristsetzung ein Schuldner zur Zahlung eines Geldbetrages aufgefordert werden muss. Grundsätzlich ist eine Geldzahlung nach Erbring…

Richtig mahnen

Kanzlei Finkenzeller & Kollegen - Rechtsanwälte in Ingolstadt / Erschienen im “Tip” am 17.09.2008 Richtig mahnen Hartnäckig hält sich das Gerücht, einen säumigen Schuldner stets dreimal mahnen zu müssen, ehe man die Forderung gerichtlich geltend machen kann. Also schickt man dem Zahlungsunwillige…

Zahlungsfrist auf der Rechnung begründet keinen Verzug

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / … was eigentlich jedem Jurastudenten klar sein sollte, beschäftigt doch noch einmal den BGH (Urteil vom 25.10.2007, Az. III ZR 91/07): Die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger ver…

Inkasso und Kontoführungsgebühren

Andere Ansicht / Heute wieder ein Telefonat mit meinem Lieblingsfeind: Einem Inkassobüro. Dem Gläubiger (!) wurden Kontoführungsgebühren in Rechnung gestellt. Schon auf Schuldnerseite vertrete ich die Ansicht, dass Kontoführung eine Hauptleistungspflicht des Ink…

Wie wäre es mit ein wenig Wissenschaft ? Verzugsschadenersatz

Panorama / Ausgangspunkt soll das Urteil des BGH vom 25.10.2007 Az: III ZR 91/07 sein.Kollege Hänsch hat u.a. bereits darüber berichtet.Der Leitsatz lautet wie folgt:Die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den…

Kein rückwirkender Verzug des Mieters

Handakte WebLAWg / Der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, daß der Mieter nicht rückwirkend mit der Zahlung von Mieterhöhungsbeträgen in Verzug gerät, wenn er dazu verurteilt wird, einem Miete…

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