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Zahlungsunfähigkeit - die beliebte Verteidigung

am 13.06.2007 von http://bonnblawg.blogspot.com

Vor wenigen Tagen durfte ich für einen meiner Partner, der in unserem Bereich Bauen und Immobilien tätig ist einen Termin wahrnehmen. Wir vertraten den Vermieter, die Mieter hatten schon lange keine Miete mehr gezahlt und mit allerlei abenteuerlichen Begründungen gemindert. Auch die Kaution war nicht gezahlt worden, obwohl man in einem früheren Verfahren behauptet hatte, ein Sparbuch mit der Kaution zurückzuhalten.Nachdem das Gericht recht deutlich klar machte, unsere Kündigung sei wohl berechtigt und die Minderung auch nicht annähernd nachvollziehbar geschildert, kam die immer wieder beliebte Armutskeule: wenn wir zwangsräumen würden gäbe es gar nichts und die Kosten der Zwangsräumung müssten wir - ja, ja, das stimmt leider - tragen. Also haben wir uns verglichen, so gibt es wenigstens etwas Geld, einen Termin und - Schelm, wer böses dabei denkt - …

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