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Zahlungspflicht bei 0900-Nummern

am 18.08.2005 von http://www.meisen.info

Von einem Telefonanschluß werden 0190- oder 0900-Nummer angerufen und dabei nicht unerhebliche Kosten verursacht. Wer kann diese Kosten einklagen? Der Telefondienstleister, der diese Telefonnummer an die diversen Anbieter zur Verfügung stellt jedenfalls nicht.

Diese stellen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs als sog. Verbindungsnetzbetreiber lediglich Verbindungen zwischen verschiedenen Telekommunikationsnetzen her, ohne daß für den Nutzer die Mitwirkung des Verbindungsnetz- und Plattformbetreibers an dem Zustandekommen der Verbindung von seinem Telefonanschluss zu dem Mehrwertdienst zu erkennen ist.

Zwischen dem Inhaber eines Telefonanschlusses, von dem aus ein Mehrwertdienst angewählt wird, und dem Verbindungsnetz- sowie dem Plattformbetreiber kommt damit nach Ansicht des BGH aber auch kein Vertrag über die Erbringung von Verbindungsleistungen zustande, wenn die Mitwirkung des Betreibers an der Herstellung der Verbindung nach außen nicht deutlich wird. Dem durchschnittlich verständigen und informierten Telefon- und Internetnutzer ist, wovon auch ein objektiver Dritter auszugehen hat, die Leistungskette zwischen dem Teilnehmernetzbetreiber und dem Mehrwertdiensteanbieter nicht bekannt, sofern er nicht etwa im Wege des sog. call-by-call-Verfahrens gezielt einen …

BGH: Entgeltanspruch von TK-Anbietern

advobLAWg / Zwischen dem Inhaber eines Telefonanschlusses, von dem aus ein Mehrwertdienst angewählt wird, und dem Verbindungsnetz- sowie dem Plattformbetreiber kommt kein Vertrag über die Erbringung von Verbindungsleistungen zustande, wenn die Mitwirkung des B…

Bundesnetzagentur schaltet neue 0137- und 0900-Nummern ab

advobLAWg / Verbraucher, die in den vergangenen Monaten auf Lockanrufe mit 0137- oder 0900-Nummern hereingefallen sind, sollten nun ihre aktuellen Telefonrechnungen ganz genau prüfen, empfiehlt dialerschutz.de unter Hinweis darauf, dass die Bundesnetzagentur in…

BGH: kein Entgeltanspruch des Verbindungsnetzbetreibers / Plattformbetreibers

IT-Blawg / Der Bundesgerichtshof (Az.: III Zr 3/05) hat am 28.07.2005 entschieden, dass a) Zwischen dem Inhaber eines Telefonanschlusses, von dem aus ein Mehrwertdienst angewählt wird, und dem Verbindungsnetz- sowie dem Plattformbetreiber kommt kein Vertrag…

BGH: Vertragsverhältnisse bei Mehrwertdiensten

auchRecht.de / Mit Urteil vom 28.7.2005 hat der BGH dazu Stellung genommen, welche Vertragsverhältnisse bei der Nutzung eines Mehrwertdienstes (z.B. Dialer, Premium-SMS etc.) entstehen. Beteiligte bei der Nutzung eines Mehrwertdienstes sind u.a. der Anbieter des M…

BGH: Vertragsverhältnisse bei Anwahl von TK-Mehrwertdiensten

LAWgical / Der Bundesgerichtshof hat in dem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20.10.2005 in dem Verfahren III ZR 37/05 nun definiert, wer Vertragspartei in Fällen der Anwahl eines 0190- bzw. 0900-Mehrwertdienstes ist. In dem der Entscheidung zugrunde lie…

VG Köln: Tastendruckmodelle - Zur Rechtswidrigkeit der Weiterleitung von Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern auf eine kostenpflichtige 0900-Mehrwertdienstenummer durch Tastendruck. Zur Rechtswidrigkeit sog. Tastendruckmodelle.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. In Werbeanrufen, bei denen keine nachweisbare Einwilligung des Endkunden vorliegt, liegt ein Verstoß gegen die Vorschriften des UWG (hier: §§ 3, 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG). Insoweit ist eine unzumutbare Belästigung insbesondere dann anzuneh…

Verwaltungsgericht Köln : Tastendruckmodell zur Weiterleitung auf 0900er-Nummer bei Telefonwerbung verstößt gegen TKG und UWG – Verwaltungsgericht Köln bestätigt Verbraucherschutz

MEDIEN INTERNET und RECHT / VG Köln, Beschluss vom 16.04.2008 - Az. 11 L 307/08 (Veröffentlichung in MIR folgt) Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem den Beteiligten am 18.04.2008 bekannt gegebenen Beschluss vom 16.04.2008 eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur…

Tastendruckmodell bei Telefonwerbung bleibt verboten - Verwaltungsgericht Köln bestätigt Verbraucherschutz

Dr. Bücker Newsfeed / Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln zum Urteil vom 16.04.2008 - Az. 11 L 307/081. Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss vom 16. April 2008 eine Verbotsverfügung der Bundesnetzagentur…

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