Zahlung auf verspätete Nebenkostenabrechnung kann zurückgefordert werden
am 13.02.2006 von http://info.folkertjanke.de
Die Nebenkostenabrechnung kommt verspätet i.S.d. § 556 Abs. 3 BGB nach Ablauf der Jahresfrist. Zahlt der Mieter dennoch im Glauben er sei dazu verpflichtet ohne Kenntnis dieser Ausschlussfrist, kann er den gezahlten Betrag vom Vermieter zurückfordern. Diese Zahlung ist „ohne Rechtsgrund“ i.S.d. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB erfolgt, so der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 18. Januar 2006 (Az.: VIII ZR 94/05).
Problematisch war in diesem Fall eine (analoge) Anwendung der Verjährungsvorschriften. Eine, namentlich § 214 Absatz 2 BGB, besagt, dass das auf eine verjährte Forderung geleistete nicht zurückgefordert werden kann. Für eine analoge Anwendung der Verjährungsvorschriften auf die Nebenkostenabrechnung sprach sich noch die Berufungsinstanz (LG Hagen, Entscheidung vom 06.04.2005 - 10 S 8/05) entgegen der Auffassung der ersten …
Gericht stärkt Mieter-Rechte
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Die Zahlung eines Mieters auf eine zu spät erfolgte Betriebskostenabrechnung kann zurückgefordert werden
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Der BGH und die Nebenkostenabrechung
Feder-und-Paragraph.de / Alljährlich steht sie an und alljährlich bangen zigtausende Mieter in ganz Deutschland, was die Nebenkostenabrechung ihres Vermieters ihnen bescheren wird. Doch einige Vermieter sind anders. Ihnen giert es nicht nach sofortigem Ausgleich, sie lasse…
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Beginn der Verjährung nach § 548 BGB im Mietrecht immer mit Rückgabe der Mietsache
Lichtenrader Notizen / Der Bundesgerichtshof hat zum Mietrecht entschieden, dass eine Verjährungsfrist zu laufen beginnen kann, wenn der Anspruch noch nicht entstanden ist. Eine Regressfalle für Verwalter und Anwälte. Hier der Leitsatz: BGB §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200 S…
Fluchtweg in die Verjährung
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