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Zahlung - an wen?

am 11.04.2008 von http://www.kanzlei-hoenig.info

Es geht um eine komplizierte und umfangreiche Wirtschaftsstrafsache. Nach sieben Hauptverhandlungstagen kommt es zu einem Gespräch zwischen den Verfahrensbeteiligten.

Das Gericht, die Verteidigung und der Staatsanwalt, der in der Gerichtsverhandlung die Anklage vertritt (der sogenannte Sitzungsvertreter), sind sich einig. Der Angeklagte bekommt eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird – wenn er eine Zahlung an die (angeblich) Geschädigten zum Ausgleich des (angeblich) entstandenen Schaden leistet. Dazu war der Angeklagte bereit, obwohl sein finanzieller Spielraum es eigentlich nicht erlaubt.

Allerdings will die Staatsanwältin, die für die Sache zuständig ist und die die Anklage verfaßt hat, nicht mitgehen und strebt eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung an. Trotz der angekündigten Zahlung, die sie vom Angeklagte weiterhin verlangt.

Damit ist der Angeklagte – erwartungsgemäß – nicht einverstanden. Deswegen wird der …

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