Zahle, sonst Schufa!

Drohen Händler und Dienstleister damit, dass das Nicht-Bezahlen strittiger Rechnungen umgehend der Schufa gemeldet wird, um damit den Kunden quasi zur Zahlung zu nötigen, gibt’s ab sofort was auf die Finger.

Der gesunde Menschenverstand findet: Richtig so.

Übrigens: Falls es zu spät ist und Sie den Eintrag schon “hinter sich” haben, können Sie mit der Schufa über fehlerhafte bzw. schlicht falsche Einträge durchaus verhandeln.

Quelle: Blog.Akademie vom 10.01.2008

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Themen: Akademie , Schufa

Erschienen 10. Januar 2008 auf http://log.handakte.de/.

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