Zäsurwirkung: Zur Einbeziehung von Geldstrafen

Vergewaltigung / Freiheitsstrafe / Geldstrafe BGH, Beschluss vom 05.07.2011, Az.: 3 StR 188/11

Das Landgericht Hannover hat den Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung und Diebstahls zu der Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Monat verurteilt. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, welche sich gegen die Strafhöhe und den Schuldspruch richtete. Auf die Revision hatte der Senat dieses Urteil in den Aussprüchen über die Einzelstrafe wegen besonders schwerer Vergewaltigung sowie über die Gesamtstrafe aufgehoben, die zugehörigen Feststellungen und den Schuldspruch jedoch aufrechterhalten.

In der neuen Hauptverhandlung hat das Landgericht – unter Einbeziehung zweier Geldstrafen aus Strafbefehlen des Amtsgerichts Hannover – eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren ausgesprochen. Dagegen wiederum wendet sich der Angeklagte mit seiner Revision.

Diese hat Erfolg. In der Begründung schloss sich der BGH der Antragsschrift des Generalbundesanwalt an:

„Nach den Feststellungen (UA S. 4) wurde der Angeklagte am 7. August 2009 durch das Amtsgericht Hannover wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Zudem erließ das Amtsgericht Hannover gegen ihn am 2. Dezember 2009 einen Strafbefehl wegen Erschleichens von Leistungen über 45 Tagessätze zu je 10 Euro. Beide Geldstrafen sind nach Darstellung des Landgerichts bereits vollständig vollstreckt (UA aaO). Ob diese Strafen im Rahmen der Gesamtstrafenbildung einzubeziehen waren, kann der Senat anhand der Urteilsgründe nicht feststellen, weil die Strafkammer weder den Zeitpunkt der den Verurteilungen zu Grunde liegenden Taten noch denjenigen ihrer Erledigung mitgeteilt hat, was zu einer Beurteilung des Vorliegens der rechtlichen Voraussetzungen einer Einbeziehung notwendig gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2000 – 5 StR 280/00 und vom 13. November 2007 – 3 StR 415/07, NStZ-RR 2008, 72). Eine nach Erlass des ersten Urteils erfolgte Erledigung stünde – wie das Landgericht möglicherweise rechtsirrig angenommen hat – einer Einbeziehung der Strafen nicht entgegen, zumal im Falle einer Aufhebung einer Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht die Gesamtstrafenbildung in der neuen Verhandlung nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der früheren tatrichterlichen Verhandlung – hier also am 12. Oktober 2009 – vorzunehmen ist (st. Rspr. – etwa BGH, Beschluss vom 2. Mai 1989 – 1 StR 213/89, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1; Beschluss vom 21. August 2001 – 5 StR 291/01, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 2; Beschluss vom 13. November 2007 – 3 StR 415/07, NStZ-RR 2008, 72 f.; Beschluss vom 9. Dezember 2009 – 5 StR 459/09, NStZ-RR 2010, 106 f.; Beschluss vom 8. Oktober 2010 – 3 StR 368/10, Rdnr. 2; Beschluss vom 3. Mai 2011 – 3 StR 110/11, Rdnr. 6). Da nicht a…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Diebstahl , Rechtsanwalt , Revision , Geldstrafe , Hannover , Landgericht Hannover , Vergewaltigung , Strafverteidigung , Schuldspruch , Tagessätze , Gesamtfreiheitsstrafe , Strafbefehlen , Zäsuswirkung
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 30. August 2011 auf http://www.strafrecht-bundesweit.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Einheitsjugendstrafe Was Heisst Das: JGG intensiv: Einheitsjugendstrafe bei erledigter einzubeziehender Strafe

beck-blog | 28. Juni 2011 — Interessante Frage, die sicher nicht jeder im Jugendstrafrecht tätige Jurist beantworten kann: Wie ist mit erledigten Strafen z…

Aufhebung eines Urteils im Ausspruch über die verhängte Einzelfreiheitsstrafe und die Gesamtstrafen

RA Dr. Böttner | 5. Mai 2011 — Strafverteidigung / Revision / § 224 StGB gefährliche Körperverletzung / Gesamtstrafenbildung / § 55 StGB 4. Strafsenat des B…

BGH: Zur Einbeziehung eines Urteils im Jugendstrafverfahren

RA Dr. Böttner | 24. Juli 2011Strafverteidigung / räuberische Erpressung / Jugendstrafe / Entziehungsanstalt BGH Beschluss vom 17. März 2011, Az.: 4 StR 49…

BGH gibt Revision statt: Falsche Besetzung bei Eröffnungsbeschluss

RA Dr. Böttner | 6. Oktober 2011Körperverletzung / Sachbeschädigung / Beleidigung / Bedrohung / Geldstrafe / Freiheitsstrafe BGH, Beschluss vom 07.09.2011, A…

Keine nachträgliche Gesamtstrafenbildung = Vollstreckungslösung?

beck-blog | 23. Dezember 2010 — Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung ist in der Praxis häufig anzutreffen. Das LG Essen und der BGH hatten jetzt die Frage zu…

BGH: Geständnis keine Voraussetzung für Strafmilderung nach § 46b I StGB

RA Dr. Böttner | 21. September 2011Strafverteidigung / Erpressung / Freiheitsstrafe / Aufklärungshilfe / Strafmilderung / Strafzumessung BGH, Beschluss vom 14.0…

BGH: Nochmals zu Gesamtstrafe und Zäsurwirkung

beck-blog | 27. November 2010 — Typischer Fall: Es müsste eine Gesamtstrafe (oder wegen einer Zäsurwirkung vorheriger Verurteilungen sogar mehrere Gesamtstrafe…

Revision des Angeklagten gegen nicht erfolgte Unterbringung?

beck-blog | 14. Mai 2011 — Da hat der BGH auch mit den Ohren geschüttelt: Gekürzte Sachverhaltsdarstellung: Das Landgericht hatte den Angeklagten zunä…

Prozessverschleppung und Verfahrensgrundsätze

RA Dr. Böttner | 7. August 2011Vergewaltigung / erfolgreiche Revision / Freiheitsstrafe / Prozessverschleppung BGH, Beschluss vom 28.10.2001, – Az.: 4 StR 3…

Anforderung an den Wert einer geringwertigen Sache bei besonders schwerem Diebstahl

RA Dr. Böttner | 25. April 2011 — Strafrecht / Revision / Diebstahl / geringwertige Sache / schwerer Diebstahl 1. Strafsenat des KG, Az.: (1) 1 Ss 561/09 (1/10…

Anwalt & Strafverteidiger Blog Hamburg - Aktuelle Nachrichten, Entscheidungen und Informationen zum Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner

Im Anwalt & Strafverteidiger Blog Hamburg finden Sie aktuelle Entscheidungen, Informationen und Nachrichten zum Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bereitgestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner