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Youtube testet neues Filtersystem

am 18.06.2007 von Telemedicus

Youtube testet ein neues Filtersystem zur Erkennung von Urheberrechtsverletzungen. „Claim your content“ heißt die Software, die Google bereits im April angekündigt hatte. Mittels „digitaler Fingerabdrücke“ sollen Inhalte großer Medienkonzerne erkannt und gefiltert werden können. Die neue Technologie könnte den Markt für „User Generated Content“ revolutionieren: Inhalteanbieter können nicht nur die Veröffentlichung ihrer Werke verhindern, sondern explizit auch einzelne Werke freigeben und an Werbeeinnahmen beteiligt werden.

Auch im Hinblick auf die rechtliche Beurteilung von User Generated Content-Plattformen könnte die Software für Wirbel sorgen. Denn bisher gingen einige Gerichte davon aus, dass eine automatische …

„Claim your Content” auf Youtube

Telemedicus / Google hat ein Filtersystem zur automatischen Erkennung von urheberrechtlich geschützten Inhalten entwickelt. Das bestätigte das Unternehmen Anfang dieser Woche im Rahmen der Medienkonferenz NAB. Die Software mit dem Namen „Claim your co…

Google startet Wikipedia-Alternative

Telemedicus / „Knol“, das ist keine Kartoffelsorte oder der Name eines Gnoms aus einem Rollenspiel, sondern Googles verspätete Antwort auf die Wikipedia. Der etwas seltsam klingende Name ist die Abkürzung für „Knowledge“ und soll in…

.asia-Domain startet

Telemedicus / Vergangene Woche hat der Internet-Adressverwalter ICANN bekanntgegeben, dass die „.asia“-Top-Level-Domain gestartet ist. Die ersten Second-Level-Domains unter .asia sollen in sechs bis neun Monaten zur Verfügung stehen. „.asi…

Lexikon: Digitale Dividende

Telemedicus / „Digitale Dividende“, auch: „Digitale Frequenzdividende“ bezeichnet den Gewinn an Übertragungskapazität durch den Umstieg auf die Digitaltechnik. Digitale Dividende vollständig lesen…

Wochenrückblick: Fußball-EM, Kartellverdacht, WIPO

Telemedicus / +++ Beihilfestreit: ARD/ZDF bereits vor neuem RStV in der Pflicht +++ Youtube testet neues Filtersystem „claim your content“ +++ Durchsuchungen bei Vermarktern von RTL und Pro7/Sat1 +++ BGH: Unzulässigkeit der Veröffentlichung v…

LG Köln: Namenszusatz „VZ“ ist markenrechtlich geschützt

Telemedicus / Bereits Anfang Mai hat das Landgericht Köln entschieden, dass der Namenszusatz „VZ“ für Internetseiten eine Verwechslungsgefahr mit „StudiVZ“ und „SchülerVZ“ begründet. Die Serie der „VZ“-Seite…

Musicals: Bühnenmäßig oder nicht bühnenmäßig?

Telemedicus / Wann handelt es sich bei einem Musical um eine „bühnenmäßige Aufführung“? Mit dieser Frage hatte sich der BGH vergangenen Freitag zu beschäftigen und klärte in seinem Urteil die Voraussetzungen der bühnenmäßigen Aufführung.…

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