Yello Strom vs. GoYellow
am 06.06.2006 von http://www.elbelaw.de/blawg
Das Landgericht München I hat einer markenrechtlichen Klage des deutschen Stromanbieters „Yello“ stattgegeben, der sich gegen das Vorgehen des Online- Branchendienstes „GoYellow“ (warb mit Paris Hilton) gewandt hatte. Die Kammer untersagte dem Beklagten die weitere Verwendung seiner bisherigen Firmenbezeichnung, seiner Internetadressen und seines Firmenlogos. Gleichzeitig ordnete das Gericht die Löschung der Firma des Beklagten im Handelsregister an und sprach dem Stromunternehmen Schadensersatz zu.
LG München, Urt. v. 31.05.2006 (Az: 1HK O 11526/05)
Der deutsche Stromanbieter hatte im Jahr 1999 seine bundesweit auftretende Tochtergesellschaft auf den an eine englische Farbbezeichnung angelehnten Namen „Yello Strom“ getauft. Er ließ diesen Namen für eine Vielzahl von Dienstleistungen als Marke schützen. Der Beklagte betreibt seit dem Jahr 2004 unter dem Namen „GoYellow“ eine Branchenauskunft im Internet. Dabei hat er seinen Firmennamen sowie verschiedene von ihm betriebene Internet-Domains sehr nahe an dieselbe englische Farbbezeichnung angelehnt. Der Stromanbieter sah hierin eine Verletzung seiner älteren Marke und klagte …
GoYellow, Yello Strom und Prosecco
RA-Blog / Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 31.05.2006 (AZ: 1HK O 11526/05) dem Branchenverzeichnisanbieter GoYellow die Verwendung des Firmennamens, der Internetadressen und des Firmenlogos untersagt. Kläger war der Stromanbieter Yello, der Mark…
Yello gewinnt gegen GoYellow
muepe.de | weblog peter müller / Das Branchenverzeichnis GoYellow musste vor dem Landgericht München I eine herbe Schlappe hinnehmen und unterlag dem Stromanbieter Yello. Das Gericht untersagte GoYellow die weitere Verwendung ihrer bisherigen Firmenbezeichnung, ihrer Internetadress…
OLG München: GoYellow Media AG obsiegt gegen Yello Strom
MarkenBlog / Die GoYellow Media AG hat heute im Markenrechtsprozess gegen Yello Strom vor dem Oberlandesgericht in München (AZ:29U3700/06) gewonnen. Die Richter sahen in ihrer mündlichen Begründung keine hinreichende Verwechselungsgefahr zwischen den Marken G…
Schon wieder Markenstress für GoYellow
MarkenBlog / Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 31.05.2006 (Az: 1HK O 11526/05) entschieden, dass der Online- Branchendienstes „GoYellow“ die weitere Verwendung seiner bisherigen Firmenbezeichnung, seiner Internetadressen und seines Firmenlogos un…
YELLOW ./. GoYellow
BERLIN BLAWG / YELLOW ./. GoYellow GoYellow aka Goo-Gelb aka Portal-ohne-Namen kassiert die nächste juristische Schlappe. Das Landgericht München I untersagte dem Herausgeber eines virtuellen Branchenbuchs mit Urteil vom 31.05.2006, - AZ: 1HK O 11526/05…
OLG München: GoYello-Entscheidung ist online
domainblog / Mittlerweile liegt auch die Entscheidung des OLG München (Urteil vom 31. Mai 2006, Az.: 1HK O 11526/05) in dem Streit um »GoYello« vor. Sie ist bei den Kollegen von aufrecht.de zu finden:Zwischen der älteren und unter anderem auch für das Bereit…
Stromanbieter schützt Marke erfolgreich gegen Branchendienst
Rechtblog / So beginnt die Pressemitteilung des Langericht I in München, welches sich mit “Yello” und GoYello” zu befassen hatte. Das Gericht hat dabei die Verwechslungsgefahr und Rufausbeutung bejaht: Als die Werbestrategen eines deutschen St…
LG München I: Stromanbieter schützt Marke erfolgreich gegen Branchendienst
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Als die Werbestrategen eines deutschen Stromanbieters im Jahr 1999 auf die Idee verfielen, dem Strom eine Farbe zu geben, benannten sie ihre bundesweit auftretende Tochtergesellschaft mit der entsprechenden, nur leicht abgewandelten englischen Farbbe…
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