Yasni und die deutsche Justiz
Nach diesem Blogeintrag habe ich eine Email von von Steffen Rühl, Geschäftsführer bei Yasni, bekommen. Da ich eigentlich neutral
bleiben will, lasse ich Herrn Rühl gerne zu Wort kommen und gebe seine Email unverändert weiter:
Sie haben in der Vergangenheit bereits – durchaus kritisch – zu Personensuchmaschinen berichtet. Unser Anliegen ist es, Personensuche
rechtskonform anzubieten. Deshalb haben wir unseren Sitz in Deutschland und nicht in Nassau oder San Francisco.
Natürlich gibt es durchaus kritische Stimmen zu unserem Geschäfts-Gegenstand aber es gab bisher KEINE rechtskräftigen Urteile!
Die in der bisherigen Berichterstattung genannten Urteile sind nicht rechtskräftig (insbesondere das Verfahren vor dem OLG Hamm
betrifft nicht einmal ein Hauptverfahren), haben Themen zur Grundlage, die mit Personensuche an sich nichts zu tun haben (angebliche
von Suchmaschinen nach
„Anscheins-Beweis“) oder werden uns teilweise sogar fälschlicherweise zugeschrieben (Urteil LG Köln, das wir auch nur aus der Presse
kennen).
Ca. 10 Mio. Menschen monatlich nutzen (zum großen Teil
regelmäßig), um sich über Veröffentlichungen zu sich selbst oder Verwandten und Bekannten „auf dem Laufenden zu halten“. Genau dies
ist Zweck der Funktion „Infos zum Namen“ bei Yasni: nur was man weiß kann man auch ändern (auch wenn manche Mitmenschen offenbar
lieber „was ich nicht weiß macht mich nicht heiß“ haben). Jegliche Zensur bzgl. Inhalten würde den Sinn einer konterkarieren, entsprechende Klagen gegen führten u.W. bisher nur in Argentinien zum Erfolg.
Anbei finden Sie nun ein Urteil (anonymisiert und in 2 Instanzen bestätigt), bei dem der Rechtsweg in der Tat erschöpft ist und in
dem vor dem – wohlgemerkt – Hanseatischen Oberlandesgericht bereits der Prozesskostenhilfeantrag bzgl. angeblicher Verlinkung auf
persönlichkeitsverletzende Inhalte durch yasni.de abgelehnt wurde.
In der Begründung wird auf die Eigenschaft von yasni.de als Suchmaschine eingegangen und darauf hingewiesen, dass Yasni allenfalls
nach konkreter Benennung einer Beanstandung prüfpflichtig ist und entsprechende Links ggf. entfernen müsste. Dies ist gängige
Rechtsprechung bei…
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