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wwwwwwwww?

am 31.03.2008 von http://www.ra-blog.de

Die Wikipedia weiß zum Thema Unterschrift:

Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der einmalig ist, entsprechend charakteristische Merkmale aufweist und sich als Wiedergabe eines Namens darstellt (BGH NJW 1987, 1334, OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 946)

Okay, wie heißt der Kollege, der mir da geschrieben hat... wwwwwwwww... nein, er heißt mmmmmmmmm... …

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