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www.kino.to - Offensichtlich rechtswidrige Downloads nach der Urheberrechtsnovelle. Ein Kommentar

am 13.08.2008 von http://it-recht-blog.de

Letztens führte ich eine interessante Diskussion mit Studienkollegen über die urheberrechtliche Relevanz von Downloads auf kino.to. Man war sich einig, dass ein derartiges Streaming-Angebot gegen das deutsche Urheberrecht verstoßen müsste, wir konnten aber uns nicht darauf einigen, auf welche rechtliche Grundlage wir dies stützen könnten.
Vorweg: Kino.to ist ein Filmportal, welches es für den interessierten User eermöglicht, sich via Stream aktuelle Filme und Serien online anzusehen, quasi ohne diese direkt herunterzuladen. Da beim Streaming zumindest temporär die entsprechende Videodatei auf dem PC zwischengespeichert wird, also heruntergeladen wird, liegt zumindest ein Download vor. Fraglich ist jedoch, ob diese Verhalten nun ein Urheberrechtsverletzung darstellt.
Wenn ich die Pressemitteilung zur Urheberrechtsnovelle lese, fallen mir insbesondere folgende Passagen auf, welche in meinen Augen eine Verletzung bejahen:
“Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt.”
“Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt – z. B. weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet besitzt –, darf er keine Privatkopie davon herstellen.”
Dass es sich bei den Nutzern von Kino.to um kein …

jacho am 08.10.2008 um 02:29 Uhr:

das program ist seher gut weil er mir allles giebt ja deswegen möchte ich das haben ja wünshe ihnen noch ein angeneme nacht
ben am 18.10.2008 um 23:19 Uhr:

das problem ist, dass kino.to nur die links anbietet, nicht aber die eigentlichen filme oder serien. diese werden von seiten wie zum beispiel megaupload oder youtube gehostet. da sich kino.to von allen extern führenden links distanziert ist es sicherlich schwer gegen die betreiber rechtlich einen ansatzpunkt zu finden.

weitergehend müsste man sicherlich den sitz des webseitenbetreibers der seiten ausfindig machen welche die eigneltichen dateien hosten. danach die rechtslage des jeweiligen landes klären usw...
das problem ist, dass solche seiten immer größeren zuspruch finden und somit wie pilze aus dem boden sprießen. es gilt also die wurzeln, also die hostenden seiten auszuschalten.

gruß ben
Azazel am 19.10.2008 um 02:57 Uhr:

Guten Morgen

Ich möchte nur kurz erwähnen , das ich den \"Beitrag\" von jacho sehr erfrischend fand .

Was Kino.to angeht, würde ich sagen das nicht unbedingt ein Gesetzesbruch darin besteht dort Filme anzusehen.

Ist die Seite Kino.to aber nicht so angelegt, das dass ansehen nur zum Abschluss eines kostenpflichtigen Account ermuntern soll? Dieser Account hat den Zweck Filesharing , und genau ab da wäre es ja nun illegal . Der User zahlt ja nicht für eine Lizenz , sondern nur dafür es schnell runterladen zu können , was dann eben illegal ist.

... oder sehe ich das falsch ?
Jukka am 19.10.2008 um 11:06 Uhr:

Was wäre daran schwer, rechtlichen Ansatz zu finden, hören wir es doch immer, wenn wir eine DVD schauen im Vorschauprogramm:
"Die Verbreitung illegaler Filmkopien ist verboten - auch in Deutschland."
In dem Fall mag es in erster Linie den Sinn haben, darauf hinzuweisen, dass man den Inhalt der DVD nicht kopiert und weitergibt, auf den zweiten Blick aber sollte man merken, dass die Verbreitung eines Links, der zu solch einer Kopie des Filmes führt eben auch eine Verbreitung der Kopie darstellt, da es in diesem Falle der Link ist, der zum Medium führt und nicht die DVD.

Da kann sich kino.to distanzieren, wie sie wollen, das wäre so, wie wenn ich sage "die kopierten Film-DVDs, die ich gemacht hab, hab ich ja nicht weitergegeben, ich hab sie nur offen in meine Hand gelegt. Wenn sich die dann jemand nimmt, dann is das ja nich mein Verbrechen."
DerDerneMeinungHat am 19.10.2008 um 12:42 Uhr:

Und ihr geht wo alle brav in die Videothek? Muhahahaha...........
Wers nötig hat.

Schon abGEZockt worden?
Marc am 19.10.2008 um 16:56 Uhr:

Kann mich nur meinem Vorredner anschließen, dem kleinen user der die Filme schaut sollte eigentlich nichts passieren. Wobei ich mir im zuge dieses Themas mir die Seite angeschaut habe und wurde beim betritt der seite zu einem recht komischen download gezwungen den ich dann doch eher abgelehnt habe.
Zur Gesetzgebung bin ich nur der meinung das man es wie beim Mariuhana behandeln sollte. Denn wo kein angebot da keine nachfrage :)
dietmar am 19.10.2008 um 18:51 Uhr:

mein gott heult doch nicht rum wie kleine kinder... freut euch doch das ihr euch eure lieblingsserien anschaun könnt.
elex am 20.10.2008 um 01:21 Uhr:

Wenn Livestreaming Urheberrechtlich verboten ist, könnten Seiten wie: ***tube, ****fish, My***** und co dicht machen. Auf ihren Servern liegen 1KK Musikvideos die man sich ansehen kann und auch downloaden kann. Und ich wette keiner hat eine original VIV* Lizens, noch eine Lizens des Urhebers.
Maria am 20.10.2008 um 08:28 Uhr:

Wie verwirrend die ganze Rechtslage ist, möchte ich an ein Serien Beispiel geben:

Ich kann mir eine Serie normal vom Fernseher auf DVD aufnehmen, wenn ich sie verpaßt habe. Nichts illegales dran.

Ich kann sie mir am nächsten Tag im Internet über kino.to oder direkt bei youtube (wo wirklich viel eingestellt wird) ansehen, angeblich illegal.

Ich kann zur amerikanischen Seite der Produkitonsfirma gehen und es mir dort direkt als Stream ansehen. Ich denke, wenn z.B. WB selbst etwas kostenlos (und ohne Werbung) im Internet stellt, wird es wohl nicht illegal sein. Oder ist es das, wenn ich es mir aus Deutschland ansehe?

Das Gesetz ist der reinste Irrsinn und wenig praktikabel. Mal abgesehen davon, dass man praktisch immer etwas illegales macht, sobald man sich im Internet einschaltet.

Deswegen meine Fragen: Gibt es überhaupt schon Fälle, in denen ein User nur fürs ansehen eines Streams verurteilt wurde? Und wenn ja, auf welcher Grundlage?
gnnh am 20.10.2008 um 15:35 Uhr:

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass das Ansehen eines Streams auf kino.to widerrechtlich ist! Man erstellt ja keine Kopie von der -wenn auch offensichtlich widerrechtlichen- Vorlage. Es gibt doch die Rechtsprechung des BGH, dass die vorübergehende Kopie eines urheberrechtlich geschützen Inhalts im RAM eben keine rechtlich relevante Kopie i.S.d. UrhG darstellt, da man mit dieser doch nichts anfangen könnte. Gleiches muss doch dann auch für eine Kopie im Cache gelten.
Keiner Diskussion bedarf die Illegalität des Einstellens solcher Inhalte (§§ 15 II Nr. 2, 19a UrhG) oder des Downloads (§§ 15 I Nr. 1, 16 UrhG), hinsichtlich des bloßen Streamens bin ich mir aber recht sicher, dass das nicht gegen das Urheberrecht verstößt.
nobody am 20.10.2008 um 18:03 Uhr:

Hallo,
ich habe dies sehr interessant durchgelesen und frage mich eigentlich warum man es nicht sogenau weiß ob man für einen oder mehrere Filme bei kino.to einen Film angesehen hat und oder gedownloadet hat verurteilt werden kann? Dann müsste ja nachdem auch der Betreiber selbst dran sein oder? Der es dann reingestellt hat? Was würde denn passieren wenn, man den Cache und die temps bereinigen würde und sich die Filme auch downloaden könnte? Ich habe die seite von einer Frau bekommen und habe auch schon ein paar mal Filme dort angesehen dachte mir aber nicht das es soooo schlimm ist das es verboten sei. Also kann und man darf sich keine Online Filme ansehen egal wo es die gibt umsonst richtig? Schade eigentlich weil ich denke mal das es eigentlich gut so ist bei kino.to. Denn heutzutage ist doch das im Kino selber reingehen mittlerweile zuteuer geworden oder was meint Ihr dazu? Irgend etwas muss es doch geben das man kostenlos Kinofilme ansehen darf und kann ohne das man sich strafbar dabei macht.

Gruß aus Bielefeld
Nijson am 20.10.2008 um 20:40 Uhr:

Also ich habe mir, hier aus Spanien gerne mal was auf Deutsch angesehen und finde es schade das die deutsche Justiz vollkomen den Überblick verloren hat (auch Aktionismus gennant). Bald müssen wir uns fürchten, dass wenn sich jemand eine DVD leiht und sie mit Freundin zusammen schaut Probleme kriegt, weil die anderen nichts bezahlt haben. Teilen ist supi, und das stand schon in der Bibel. Was runterladen angeht, weiss ich nicht so Bescheid da ich immer nur Streams geschaut habe und nie was runtergeladen. Muss ich auch bald alleine Musik hören???
dontcha am 21.10.2008 um 00:08 Uhr:

ich finde das ganze aucb ein bisschen übertrieben.. man meint langsam rundfunk ist illegal... nachrichten sind dann ja auch illegal weil man dort auch viele negative ereignisse zu sehen bekommt... oh man ... an streaming ist doch mal nichts verbotenes bzw schlechtes... im gegenteil man sollte sichf freuen dass es das gibt und esso leicht funktioniert...

t-home ist doch auch nicht illegal???? oder was meint ihr wie die das IPTV betreiben... na doch wohl durch AUDIO/VIDEO STREAMING !!!!
Dieter am 21.10.2008 um 02:35 Uhr:

1) Bietet Kino.to keinerlei kostenpflichte Abos und oder Accounts an. Die Seite verweist auf andere Seiten, wo man für das Downloaden von den Playern ( die woanders im Netz ) einen Zugang benötigt, jener Zugang istk kostenpflichtigt, und Kino.to hat keinerlei verbindung damit.

2) Ist das verlinken auf Seiten, so fern man sich davon distanziert, nicht illegal und oder eine straftat.

3) Das einzige was Kino.to macht, ist das sharing von Links zu anderen Seiten, mehr bietet die Seite nicht an. Solche Seiten, von dennen viele niemals von Deutschen besucht werden ( weil die Englisch kenntnisse nicht ausreichen um die Filme dort zu sehen ) nicht besucht werden und schon seit Jahren bestehen und mit 50x mal mehr Links als Kino.to

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