WVV gegen Deutsche Bank: Verkündungstermin am 31. März
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Im Schadensersatzprozess der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) gegen die Deutsche Bank hat ein maßgeblicher WVV-Mitarbeiter am Dienstag eingeräumt, das „theoretische Risiko eines Totalverlustes“ bei „Zins-Swap-Geschäften“ gekannt zu haben. Die WVV fordert 2,6 Millionen Euro von der Deutschen Bank. Die Verluste sind dem kommunalen Versorgungsunternehmen (Hauptgesellschafter ist die Stadt Würzburg) durch den Abschluss riskanter Zinsgeschäfte nach Beratung durch die Deutsche Bank entstanden.
Die Argumente und Positionen beider Seiten wurden bereits bei einem Gütetermin im Juli ausgetauscht. Die Deutsche Bank habe die WVV vor dem Abschluss der so genannter „CMS Spread Ladder Swaps“ nicht ausreichend über das hohe Risiko aufgeklärt, erklärte damals WVV-Anwalt Jochen Weck. Bei Swap-Geschäften wird auf die künftige Zinsentwicklung spekuliert. Dadurch kann im günstigsten Fall die Zinslast von Darlehen reduziert werden, es kann aber auch zu Verlusten kommen. Aufgrund der mangelhaften Beratung habe die WVV-Geschäftsführung nicht erkennen können, dass es sich um extrem riskante Spekulationen handelte, so Weck.
Rechtsanwalt Christian Duve, der die Deutsche Bank vertritt, sprach dagegen von „absoluten Finanzprofis“ auf Seiten der WVV, die genau wussten, worauf sie sich einließen. Zu der von der WVV bevorzugten gütlichen Einigung ist die Deutsche Bank nicht bereit. Die Richter hatten angedeutet, dass sie zumindest nach Aktenlage von einem nicht unerheblichen Mitverschulden der WVV-Verantwortlichen für die Millionenverluste ausgehen.
Die auf zwei Tage angesetzte Beweisaufnahme begann am Dienstag mit einem maßgeblichen Mitarbeiter der WVV-Finanzbuchhaltung. Den Verantwortlichen des Unternehmens sei klar gewesen, dass es sich um Geschäfte mit „theoretisch unbegrenztem Risiko“ handelte, sagte der 37-Jährige im Zeugenstand. Man habe sich aber von den Anlageberatern der Bank davon überzeugen lassen, dass die Chancen zur Zinsoptimierung höher seien als die Verlustrisiken: „Die Deutsche Bank hat das Instrument immer als sehr positiv dargestellt. Wir konnten selbst keine fundierte Analyse durchführen und haben uns auf die Aussagen der Berater verlassen.“ Auch ein einseitiges Kündigungsrecht der Bank für den Fall, dass die Geschäfte für die WVV zu gut liefen, hielt die damalige Geschäftsführung des Konzerns nicht vom Abschluss der Swap-Verträge Anfang 2005 ab.
Als sich die Zinsen dann in die falsche Richtung entwickelten, zogen die neuen Geschäftsführer der WVV im August 2006 die Notbremse. Der Konzern und damit auch der Haushalt der Stadt Würzburg erlitt einen Gesamtverlust von insgesamt 4,1 Millionen Euro. Mit einem Sachverständigen-Gutachten von Professor Mic…
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. Februar 2008 auf http://www.woetzel-online.info/.
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