WVV gegen Deutsche Bank: Vorerst kein Vergleich

Rund 2,6 Millionen Euro Rückzahlung und Schadensersatz fordern die Würzburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (WVV) nach riskanten Zins-Spekulationsgeschäften von der Deutschen Bank (wir berichteten). Nach dem ersten Verhandlungstag im Zivilprozess vor dem Landgericht Würzburg sieht es allerdings so aus, als hätte das Kommunalunternehmen nicht einmal die Chance, die Hälfte des geforderten Betrages zugesprochen zu bekommen. Eine gütliche Einigung zum jetzigen Zeitpunkt haben die Vertreter der Deutschen Bank abgelehnt.

Insgesamt 4,1 Millionen Euro Verluste hatte das Kommunalunternehmen und damit indirekt auch der ohnehin klamme Haushalt der Stadt Würzburg durch so genannte „Zins-Swap-Geschäfte“ mit der Deutschen Bank zu beklagen. Bei den mit einem hohen Risiko behafteten Verträgen spekuliert man auf die künftige Zinsentwicklung, um auf diese Weise die Zinslast von Krediten zu senken. 2,6 Millionen Euro Verlust aus zwei Swap-Verträgen will die WVV jetzt vor dem Würzburger Landgericht einklagen, steht aber auch einer gütlichen Einigung offen gegenüber. Das liegt wohl vor allem daran, dass das Gericht den Vertretern des städtischen Unternehmens am ersten Verhandlungstag, dem so genannten „Gütetermin“ am Dienstag, kaum Hoffnungen darauf machte, dass die Deutsche Bank zur Zahlung der geforderten Summe verurteilt werden wird.

Bei einer vorläufigen Bewertung der Rechtslage sind die drei Richter zu dem Ergebnis gekommen, dass die für den Abschluss der Verträge Verantwortlichen bei der WVV ein nicht unerhebliches Mitverschulden an den Verlusten trifft. Konkrete Zahlen nannte das Gericht zwar nicht, aber aus dem Vergleichsvorschlag ging eindeutig hervor, dass sich die Waage der Justizia zum jetzigen Zeitpunkt wohl eher zu Gunsten der Deutschen Bank neigen würde. Deshalb sahen die Vertreter des Kreditinstituts am Dienstag auch keinen Grund, sich schon jetzt auf Vergleichsverhandlungen einzulassen: „Heute ist dafür nicht der geeignete Zeitpunkt“, sagte Rechtsanwalt Dr. Christian Duve (Frankfurt).

WVV-Anwalt Dr. Jochen Weck (München) stützt seine Klage auf ein Beratungsverschulden: Die WVV habe aufgrund der mangelhaften Beratung durch die Deutsche Bank nicht erkennen können, dass es sich bei den Swaps um extrem riskante Spekulationen mit der Möglichkeit eines Totalverlustes handelte, so Weck vor Gericht: „Das war eine fünfjährige Fußfessel, aus der man nicht mehr herauskommt. Das Risiko wurde verschleiert.“ Dabei hatte das Versorgungsunternehmen im Vorfeld eigens einen Beratervertrag mit der Deutschen Bank abgeschlossen, die die Risiken der Zins-Engagements überprüfen und Empfehlungen abgeben sollte.

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Themen: Landgericht , Deutsche Bank , Wvv

Erschienen 4. Juli 2007 auf http://www.woetzel-online.info/.

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