WVV kannte das "theoretisch unbegrenzte Risiko"
schreibmaschine | 13. Februar 2008 — Im Schadensersatzprozess der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) gegen die Deutsche Bank hat ein maßgeblicher WVV-M…
Ohne entscheidend neue Erkenntnisse blieb der zweite Tag der Beweisaufnahme im Schadensersatz-Prozess der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) gegen die Deutsche Bank. Nach Verlusten durch riskante Zinsgeschäfte fordert das Kommunal-Unternehmen 2,6 Millionen Euro von seinem ehemaligen „strategischen Partner“.
Eigentlich wollte die WVV durch die von der Deutschen Bank empfohlenen „CMS Spread Ladder Swaps“ die Zinsbelastung ihrer Darlehen optimieren, also möglichst weit herunterdrücken. Dabei wird auf die künftige Zinsentwicklung spekuliert. Am Ende zog die Geschäftsführung bei einem Verlust von 4,1 Millionen Euro die Notbremse, nachdem sich die Zinsen aus Sicht des Unternehmens in falsche Richtung entwickelt hatten.
Die Berater der Deutschen Bank haben dem Unternehmen nach Ansicht von WVV-Anwalt Jochen Weck das falsche Produkt zur Zinsoptimierung angeboten: Spread Ladder Swaps seien dafür „ungeeeignet, weil das Risiko nicht beherrschbar ist.“ Aufgrund der mangelhaften Beratung habe die WVV-Geschäftsführung nicht erkennen können, dass es sich um extrem riskante Spekulationen handelte, so Weck. Er legte am Dienstag ein anonymes Schreiben vor, das von einem angeblichen „Mitarbeiter der Deutschen Bank mit Gewissen“ unterzeichnet ist. Mit dem Brief will Weck dokumentieren, dass die Bank nicht ausreichend über die Risiken der Swap-Geschäfte informiert hat.
Rechtsanwalt Christian Duve, der die Deutsche Bank vertritt, hat dagegen aus der zweitägigen Beweisaufnahme „den Eindruck gewonnen, dass die handelnden Personen bei der WVV sehr gena…
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. Februar 2008 auf http://www.woetzel-online.info/.
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