Soll ich lachen oder heulen...
Die herrschende Meinung | 2. Februar 2009 — Andere haben sich schon über die Sperrlisten des BKA ausführlich lustig gemacht: RA-Blog heise.de Fefe Wenn es ta…
Das BKA hat den Internetprovidern eine Spezifikationsbeschreibung (vulgo: Wunschzettel) für die geplanten Kinderpornosperren zukommen lassen. Man stellt sich das u. a. so vor: Abgesehen davon sei sicherzustellen, dass Strafverfolgungsbehörden ungefilterten Zugang zum Internet haben. Dies könne über die Einrichtung eigener DNS-Server für die Ermittler gewährleistet werden. Als Übertragungsstandard für die Filterlisten bevorzugt das BKA E-Mail, als Austauschformat eine Excel-Tabelle. Von einer Verschlüsselung ist in dem Papier nicht die Rede. Weiter erwarten die Fahnder, dass die aufgeführten Webadressen "spätestens sechs Stunden nach Zustellung seitens des Providers blockiert sind". Ist klar. Verschlüsselung bringt eh nur Probleme und Zeitverlust. Eigentlich wollten sie die Listen ja faxen, aber das viele Papier... Und die Vertreter der Wirtschaft weisen darauf hin, dass es ja nicht Bestandteil der Sperrvereinbarung sein könne, dass das BKA ungehinderten Zugang bekäme. Da müsste sich die Behörde schon an den eigenen Provider wenden. Erstaunlich, dass man das denen auch noch extra sagen muss. Kleiner Twist am Rande: Dass es bei dem Vorhaben nicht um Opferschutz gehe, zeigt laut Rotert (Anm: Präsident des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft, eco) eine Übersicht der bekannt gewordenen Filterlisten aus den skandinavischen Ländern. Demnach stehen allein in Deutschland 26 einschlägige Server, gegen die die Polizei direkt vorgehen könne. Das BKA mache also nicht seine Hausaufgaben. Insgesamt gehe es von der Leyen offenbar darum, mit dem sensiblen Thema Wahlkampf zu machen. Dass dabei die "Büchse der Pandora" geöffnet werde und bald auch etwa die Rechteinhaber mit Sperrforderungen vor der Tür stünden, falle unter den Tisch. Eben. Jeder ist gegen Kinderpornos. Deswegen muss auch jeder für jede Maßnahme dagegen sein. Quelle: Heise-Online via Fefe
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 2. Februar 2009 auf http://www.ra-blog.de.
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