Wunsch nach Altersteilzeit darf nicht aus Kostengründen abgelehnt werden
am 27.10.2005 von http://info.folkertjanke.de
Der Wunsch eines Arbeitnehmers nach Altersteilzeit darf von einem Unternehmen nicht aus Kostengründen abgelehnt werden.
Das entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am Main. In der Begründung hieß es, Gesetzgeber und Tarifvertragsparteien seien bei der Schaffung des Modells schließlich davon ausgegangen, dass damit zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber entstünden.
Geklagt hatte eine Krankenschwester, der …
Arbeitsgericht Frankfurt: Zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Altersteilzeit-Ruhephase - Urt. v. 14.01.2008, Az.: 1 Ca 5225/07
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VG Frankfurt a.M.: Private Sportwetten sind verboten
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Blatt: Altersteilzeit deutlich teurer als geplant
Reuters | Inlandsnachrichten / Berlin (Reuters) - Die Förderung der Altersteilzeit kostet den Staat nach einem Zeitungsbericht deutlich mehr Geld als bislang angenommen. Nach Berechnungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) summieren sich die dafür v…
VG Koblenz : Beamter hat keinen Anspruch auf Altersteilzeit
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Urteil: Wunsch nach Altersteilzeit darf nicht aus Kostengr&uuml;nden abgelehnt werdenDeutschlandRadio - Nachrichten" /> <meta name="KEYWORDS" content="Urteil Wunsch Altersteilzeit Kostengr&uuml" /> &l…
