Wunder gibt’s nicht beim Verkehrsgericht

In Unfallsachen vor den Gerichten mangelt es manchmal an Zeugen. In diesen Fällen wird dann zum Beweis, daß der eigene Vortrag richtig sei, angeboten, sich selbst als Partei des Prozesses zu vernehmen. Der Beklagte soll also wie ein Zeuge aussagen. Wo das hinführt, erahnt man. Für diesen Fall habe ich den folgenden Textbaustein aus einer bayerischen Entscheidung entwickelt:

Der Parteivernahme des Beklagten wird widersprochen.

Ich beziehe mich auf AG München, Urteil vom 11.11. 1986 (28 C 3374/86) und zitiere auszugsweise wörtlich:

“[...] Das Gericht war in seine bisherigen Praxis schon mit ca. 2000 Straßenverkehrsunfällen beschäftigt und hat es noch niemals erlebt, daß jemals einer der beteiligten Fahrer schuld gewesen wäre. Es war vielmehr immer so, daß jeweils natürlich der andere schuld gewesen ist. Bekanntlich sind Autofahrer ein Menschenschlag, dem Fehler grundsätzlich nie passieren, und wenn tatsächlich einmal ein Fehler passiert, dann war man es natürlich nicht selbst, sondern es war grundsätzlich der andere.

Das Gericht hat auch noch nie erlebt, daß jemals ein Fahrer, der als Zeuge oder Partei vernommen wurde, eigenes Fehlverhalten eingeräumt oder zugestanden hätte. Wenn dies einmal tatsächlich passieren sollte, dann müßte man schlicht und einfach von einem Wunder sprechen. Wunder kommen aber in der Regel nur in Lourdes vor, wenn beispielsweise ein Blinder wieder sehen kann oder ein Lahmer wieder gehen kann, oder aber in Fatima, wenn sich während der Papstmesse eine weisse Taube auf den Kopf des Papstes setzt, und sogar in den dortigen Gegenden sind Wunder ziemlich selten, in deutschen Gerichtssälen passieren sie so gut wie nie, am allerwenigsten in den Sitzungss…

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Themen: Wunder , Verkehrsgericht

Erschienen 19. März 2007 auf http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de.

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