Wunder gibt’s nicht beim Verkehrsgericht
In Unfallsachen vor den Gerichten mangelt es manchmal an Zeugen. In diesen Fällen wird dann zum Beweis, daß der eigene Vortrag richtig sei, angeboten, sich selbst als Partei des Prozesses zu vernehmen. Der Beklagte soll also wie ein Zeuge aussagen. Wo das hinführt, erahnt man. Für diesen Fall habe ich den folgenden Textbaustein aus einer bayerischen Entscheidung entwickelt:
Der Parteivernahme des Beklagten wird widersprochen.Ich beziehe mich auf AG München, Urteil vom 11.11. 1986 (28 C 3374/86) und zitiere auszugsweise wörtlich:
“[...] Das Gericht war in seine bisherigen Praxis schon mit ca. 2000 Straßenverkehrsunfällen beschäftigt und hat es noch niemals erlebt, daß jemals einer der beteiligten Fahrer schuld gewesen wäre. Es war vielmehr immer so, daß jeweils natürlich der andere schuld gewesen ist. Bekanntlich sind Autofahrer ein Menschenschlag, dem Fehler grundsätzlich nie passieren, und wenn tatsächlich einmal ein Fehler passiert, dann war man es natürlich nicht selbst, sondern es war grundsätzlich der andere.
Das Gericht hat auch noch nie erlebt, daß jemals ein Fahrer, der als Zeuge oder Partei vernommen wurde, eigenes Fehlverhalten eingeräumt oder zugestanden hätte. Wenn dies einmal tatsächlich passieren sollte, dann müßte man schlicht und einfach von einem Wunder sprechen. Wunder kommen aber in der Regel nur in Lourdes vor, wenn beispielsweise ein Blinder wieder sehen kann oder ein Lahmer wieder gehen kann, oder aber in Fatima, wenn sich während der Papstmesse eine weisse Taube auf den Kopf des Papstes setzt, und sogar in den dortigen Gegenden sind Wunder ziemlich selten, in deutschen Gerichtssälen passieren sie so gut wie nie, am allerwenigsten in den Sitzungss…
» Vollständiger ArtikelThemen: Wunder , Verkehrsgericht
Erschienen 19. März 2007 auf http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de.
AG München: Die Zeugenaussage des Fahrers eines unfallbeteiligten Fahrzeuges ist vor Gericht nichts wert. (Reihe skurile Urteile)
Andere Ansicht | 22. Mai 2006 — AG München, Urteil vom 11.11.1986, Az: 28 C 3374/86) […] Das Gericht war in seine bisherigen Praxis schon mit ca. 2000 Strass…
Das Amtsgericht München und die weiße Taube auf dem Kopf des Papstes
Dies und das ... | 3. Juli 2010 — Vor vielen Jahren sang Katja Ebstein:"Wunder gibt es immer wieder"Ausgerechnet ein Gericht aus dem katholischen Bayern leugnet die…
Kein Wunder vor Gericht
Im Namen des Volkers | 22. März 2009 — Leitsatz: Die Aussage des Fahrers eines unfallbeteiligten Fahrzeugs als Zeuge vor Gericht ist wertlos, da bekanntlich Aut…
Elsa-Adventskalender – Tür 12
Rechtler | 12. Dezember 2009 — AG München, Urteil vom 11.11.1986, Az: 28 C 3374/86 [...] Das Gericht war in seine bisherigen Praxis schon mit ca. 20…
Kurioses am Freitag: Wunder im Gerichtssaal
Rechtsanwalt München | 2. September 2011 — Ein Richter teilte mit, dass in seinen zahlreichen Verfahren über Verkehrsunfälle noch nie ein Fahrer zugegeben hätte, dass er …
Skurile Urteile. Heute: AG München NJW 87, 1426
Andere Ansicht | 12. Mai 2005 — Die Zeugenaussage des Fahrers eines unfallbeteiligten Fahrzeuges ist vor Gericht nichts wert. (Leitsatz der Redaktion) Diesen Leit…
Böser Brief
Stuttgart Inkasso | 22. Mai 2010 — Gestern rief mir ein Mandant an und meinte, dass eine Schuldnerin direkt bei ihm gezahlt hat. An sich ja nichts schlimmes, nur …
Blaues Wunder II
markenrecht24.de | 28. März 2011 — Im Register des Deutschen Patent- und Markemtes (DPMA) befinden sich derzeit 7 (noch) aktive Blaues Wunder-Marken. So schützt die …
Als Go-To Lawyer im Metatag
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 31. Juli 2006 — CK - Washington. Schon länger steckt der Corporate Counsel-Artikel über Go-To Lawyer in der Tasche und soll zum Denken anregen. …
Wunder gibt es immer wieder - auch in Strafsachen
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 8. Oktober 2008 — Der Mandant stand vierfach unter Bewährung und hatte schon einen dramatischen Strafregisterauszug, als er einen Kontrahenten übels…

