Wulff: Ermittlungen und „Ehrensold“
Nachdem am Freitag von
seinem Amt als
zurückgetreten ist, erübrigt sich die Frage nach der Aufhebung seiner durch den Bundestag. Denn: durch den verliert automatisch
seine Immunität. Daher kann die nun mit den beginnen.
Wie es weiter geht, richtet sich nach dem Ermittlungserfolg der Staatsanwaltschaft.
So heißt es in § 170 StPO:
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch
Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht. (2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war;
dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Folglich hat Wulff mit der Erhebung der Anklage zu rechnen, falls die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dafür Anlass bieten.
Jetzt beginnt zugleich die Suche nach einem neuen Bundespräsidenten. Dieser wird gemäß Art. 54 I Satz 1 GG von der Bundesversammlung
gewählt. Die Bundesversammlung setzt sich aus den Mitgliedern des Bundestags und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, welche von
den Landesparlamenten bestimmt werden zusammen. Gemäß Art. 54 IV Satz 1 GG hat die Bundesversammlung dreißig Tage Zeit, einen
Nachfolger zu bestimmen. Die Bundesregierung berät bereits über mögliche Kandidaten.
Eine weitere Frage bezüglich Wulff ist zu klären: Bekommt er den sogenannten „Ehrensold“? Diese Frage regelt grundsätzlich das Gesetz
über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG). Nach § 1 BPräsRuhebezG erhält ein Bundespräsident mit Ablauf seiner
Amtszeit oder sofern er vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt ausscheidet, einen Ehrensold. Hier ist
folglich zu klären, ob Wulff wirklich aus politischen oder doch eher aus privaten Gründen zurückgetreten ist. Für einen Rücktritt aus
politischen Gründen spricht zunächst, dass angeführt wurde, dass gerade sein Amt mit den Ermittlungen nicht vereinbar sei. Allerdings
sind diese Ermittlungen ja auf private Gründe zurückzuführen. Es ist daher abzuwarten, wie der Rücktritt des Ex-Bundespräsidenten
bewertet wird. Es geht hierb…
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