Württembergische kürzt bei Einstellung nach § 170 II StPO
am 10.02.2006 von http://www.rsv-blog.de
These der RSV: Verfahrenseinstellung nach § 170 II StPO ist “vorläufig” !
Dass es bei Verkehrssachen mehrere Angelegenheiten geben kann, scheint sich bei der Württembergischen noch nicht rumgesprochen zu haben. Wenn doch, dann scheint dort in Vergessenheit geraten zu sein, dass seit Jahrzehnten feststeht, und in der Rechtspraxis die entsprechende Übung besteht, dass es sich hinsichtlich Verkehrsstrafverfahren und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren um zwei völlig verschiedene Angelegenheiten handelt.
Nach einer ausführlichen anwaltlichen Verteidigungsschrift wird das Strafverfahren -vor Anklageerhebung- seitens der Staatsanwaltschaft per Verfügung eingestellt. Bei dieser Einstellung nach § 170 Abs. II StPO handelt es sich unzweifelhaft um eine endgültige Einstellung, im Gegensatz zu vorläufigen Einstellungen z.B. gegen Auflagenerfüllung. Für diese Einstellung und die damit entbehrlich werdende Hauptverhandlung wird die Gebühr nach Nr. 4141 Abs. 3 VV / RVG verdient.
Theorie der RSV: Weil das Verfahren jetzt an die Bußgeldbehörde abgegeben wird, handele es sich um keine endgültige Einstellung, weil ja jetzt sich noch eine Hauptverhandlung vor dem Gericht im Ordnungswidrigkeitenverfahren anschließt .
Schönheitsfehler: Das neue Verfahren beginnt erneut wieder vor der Bußgeldstelle, also im Verwaltungsverfahren, die nun nach eigenständiger Prüfung dann vielleicht einen Bußgeldbescheid erlassen wird. Vielleicht …
Straf- und nachfolgendes OWI-Verfahren zwei Angelegenheiten
RSV-Blog / Und schon wieder ein interessantes Urteil, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hinweist: In Fällen, in denen ein Strafverfahren eingestellt und die Sache zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird, beh…
Einstellung laut DAS keine Einstellung
RSV-Blog / Der Fall ist alltäglich und wurde schon oft besprochen. Die DAS kapiert es trotzdem nicht: Nach einem Verkehrsunfall leitet die StA ein Strafverfahren gegen den Unfallverursacher ein. Durch die Mitwirkung des Anwaltes wird das Strafverfahren eingest…
Mannesmann-Verfahren ist vorläufig eingestellt - Endgültige Einstellung folgt
strafblog / Das beim Düsseldorfer Landgericht anhängige Mannesmann-Verfahren ist - wie heute.de berichtet - heute morgen gem. § 153a Stpo gegen Zahlung von Geldauflagen in einer Gesamthöhe von 5,8 Milioen Euro vorläufig eingestellt worden. Von den 5,8 Milli…
§ 153a StPO: Verfahrensabkürzung für die Reichen und Mächtigen?
medien-gerecht / Überraschend wurde heute bekannt, dass die Neuauflage des Mannesmann-Prozesses ein jähes Ende finden könnte, bevor der Prozess wieder ins Rollen kommt. Verteidiger und Staatsanwaltschaft sollen sich darüber geeinigt haben den Proz…
09.20 Uhr im Amtsgericht Braunschweig
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Wir müssen uns keine Sorgen machen. Die Richterin dachte, der Sitzungstag beginnt erst um 09.30 Uhr. Kann passieren. Dafür ersparen wir uns neun Zeugen und es kommt zu einer Einstellung nach § 153 StPO. In der nächsten Sache wird der Angeklagte…
Arbeitsvermeidung
Kleinblog | David Klein / Referendare werden seit jeher dazu benutzt, in der Strafstation die ungeliebten Sitzungsvertretungen für die Staatsanwaltschaft vor dem Strafrichter und dem Jugendrichter zu übernehmen. Dann muß nämlich kein Amts- oder Staatsanwal…
