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Worst Case Scenario? EU-Haftbefehl nichtig!

am 18.07.2005 von http://www.feder-und-paragraph.de

Ist die Bundesregierung am Worst-Case-Szenario dran vorbei geschlittert oder hat sie ihn gerade erlebt (justiz-technisch verstanden)? Sicher ist auf jeden Fall, dass das BVerfG heute das deutsche Ausführungsgesetz zum europäischen Haftbefehl für nichtig erklärt hat, da es nicht die grundrechtsschonendste Umsetzung der europäischen Vorgabe war und die Rechtsweggarantie des Art. 19 GG mißachte. Aua. Eine deutliche Watsche, da damit - mal wieder - die unsaubere Arbeitsweise im Justizbereich der Bundesregierung am Pranger steht ... und dies meiner Meinung nach vollkommen zurecht. Einige der Gesetze aus der rot-grünen Zeit waren handwerklich verdammt mies gemacht, vom neuen Rechtsberatungsgesetz, dessen Zukunft offen ist, lieber erst gar nicht zu sprechen.Die Karlsruher Richter haben es vermieden, den EU-Rahmenbeschluss an sich zu verurteilen und haben sich vielmehr auf eine Beurteilung des deutschen Ausführungsgesetzes beschränkt. Die Pressemitteilung des BVerfG ist auf jeden Fall lesenswert, da darin auch die abweichenden Meinungen dreier Verfassungsrichter erklärt werden. Eine Kurz-Zusammenfassung bietet N-TV.de.

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