WORLD OF WARCRAFT UND DIE KOSTEN
am 18.07.2005 von LawBlog
Von Diplom-Jurist Sascha Kremer
Online-Spiele (genauer wohl Massive Multiplayer Online Games oder kurz MMORPG) sind für Spielehersteller und Spieler gleichermaßen interessant: Der Hersteller verdient nicht nur beim erstmaligen Verkauf des Spiels über die Ladentheke, sondern auch an in der Regel monatlichen Abo-Gebühren für das Bereithalten des “Spielbretts” im Internet. Der Spieler kann dafür im Gegenzug die Vorzüge einer im Grundsatz unendlichen Spielewelt genießen, in der er auf “reale” Kontrahenten und Mitstreiter stößt.
Eines dieser Online-Spiele ist World Of Warcraft. Hersteller Blizzard gestattet jedem Käufer nach dem Kauf des Spielepakets für einen Monat die kostenlose Nutzung der Online-Spielewelt, danach ist der Abschluss eines Abos mit einer Vertragslaufzeit von einem, drei oder sechs Monaten fällig.
Der “Haken” des Abo-Modells: Nur in den Zahlungsbestimmungen wird darauf hingewiesen, dass sich das Abo nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um die jeweils gewählte Vertragsdauer verlängert, wenn der Nutzer nicht vorher kündigt.
Wer die Zahlungsbestimmungen nicht gelesen hat, fragt sich - wie wie einige Leser des law blog - , ob eine solche automatische Aboverlängerung “versteckt” in den Zahlungsbestimmungen zulässig ist. Die Antwort fällt bei “World Of Warcraft” eindeutig aus: ja.
Die Zahlungsbestimmungen von Blizzard sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) iSv § 305 Abs. 1 BGB. Entsprechend den von der Rechtsprechung zur Einbeziehung von AGB im Internet entwickelten Grundsätzen ist vor Abschluss des Abos durch einen als Link ausgestalteten deutlichen Hinweis darauf aufmerksam gemacht worden, dass dem Abo die Zahlungsbestimmungen zugrunde liegen. Damit ist auch den Anforderungen an eine wirksame Einbeziehung der AGB nach § 305 Abs. 2 BGB Rechnung getragen worden, zumal …
Abo-Verträge für Online-Spiele & Widerrufsrecht
Vertretbar Weblawg / Diesmal erlaube ich mir, meinen Gastbeitrag im law blog auch hier zu veröffentlichen (drei Beiträge in vier Tagen, das dürfte Rekord seit Beginn des Referendariats im April 2004 sein): Online-Spiele (genauer wohl Massive Multiplayer Online Games…
AG Düsseldorf: Automatische Vertragsverlängerung bei Schnupperangebot unzulässig - Wer ein Probeabonnement abschließt, muss - ohne ausdrücklichen Hinweis - nicht damit rechnen, dass sich dieses automatisch verlängert.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Wer ein Probeabonnement (hier: für ein Internet-Angebot) abschließt, muss nicht damit rechnen, dass für den Fall, dass er nicht kündigt, sich der Vertrag - praktisch automatisch - fortsetzt (verlängert - hier: um jeweils 30 Tage). Dies g…
Wirksamkeit einer Verlängerung des Mobilfunkvertrags am Telefon
Olpe und Recht / Verträge über die Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen haben meistens eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren. Inzwischen hat sich herumgesprochen, dass sie rechtzeitig meistens drei Monate vor Ablauf gekündigt werden müssen. Mitlerweile sind v…
World of Botcraft - Haftung der Hersteller von Bot-Programmen
Telemedicus / Wenn sich in Online-Spielen wie World of Warcraft (WoW) der gegnerische Orc seltsam verhält, dann ist er vielleicht ein Roboter: Viele Spieler automatisieren ihre Spielfigur mit Hilfsprogrammen, damit diese schneller Spitzen-Niveaus erreichen.…
Kostenloser Probezugang ?
auchRecht.de / Eine zur Zeit zu beobachtende Unsitte ist die Bewerbung von kostenlosen Probezugängen bzw. Probeabos bei einigen Internetportalen, bei welchen sich erst nach intensiver Lektüre der AGB herausstellt, daß diese sich nach Ablauf einer Frist von zwei…
Widerrufsrecht im E-Commerce
IT-Blawg / 1. Grundsätzliches Nach § 312 d Abs. 1 BGB hat der Verbraucher gegenüber dem Unternehmer ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Der BGH hat in seinem Urteil vom 03.11.2004 (VIII ZR 375/03) auch richtigerweise festgestellt, dass…
Vorgetäuschte Privatverkäufe bei Online- Auktionen
Olpe und Recht / In der ebay- Gemeinde hat sich mitlerweile herumgesprochen, dass Verbraucher, die einen Gegenstand über ebay bei einem gewerblich handelnden Verkäufer erwerben, ein Widerrufsrecht haben. Wird der Verbraucher nicht vom Verkäufer nach der BGB- InfoV…
ebay: Widerruf länger möglich
LawBlog / Ebay-Kunden können jetzt davon ausgehen, dass Ihr Widerrufsrecht einen Monat und nicht nur zwei Wochen beträgt. Nach dem Kammergericht Berlin hat jetzt auch das Oberlandesgericht Hamburg entsprechend geurteilt. Der Grund für die verlängerte Wider…
Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG oder Abschluss eines neuen befristeten Vertrags?
www.unternehmensjurist.de / Bei der Verlängerung eines nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG befristeten Arbeitsvertrages muss der Arbeitgeber darauf achten, ob und unter welchen Umständen eine Veränderung der Arbeitsbedingungen des Arbeitsvertrages vorgenommen wird. Der Arbeitgebe…
