Workout unter Druck: Nichtig

CK - Washington.   Kreditgeber und -nehmer vereinbaren einen Teilverzicht auf Klauseln einer notleidenden Kreditlinie durch eine Verzichtserklärung. Das Workout gelingt. Der Kunde verzichtet auf jegliche Ansprüche gegen die Bank bei der Inventarbemessung; die Bank verzichtet auf Kreditvertragsrechte. Der Kunde kann jedoch seine Krise nicht überwinden. Als die Bank klagt, bezeichnet der Kunde die Workout-Verträge als nichtig: unlautere Ausnützung wirtschaftlichen Drucks, economic Duress, lautet seine Begründung. Am 26. August 2011 stellt das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City im Fall Interpharm, Inc. v. Wells Fargo Bank, N.A., Az. 10-1801, fest, dass economic Duress einen Verzichtsvertrag nichtig machen kann, doch diese Einrede nicht greift. D…

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Themen: Wells Fargo , /usa-recht-2011/august

Erschienen 27. August 2011 auf http://anwalt.us.

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