Wolfgang Neskovic: Überwachungsstaat BRD

Am 31.08.2010 fand ein Vortrag des direkt gewählten Bundestagsabgeordneten Wolfgang Neskovic (Linke) zum Thema „Überwachungsstaat BRD“ in Frankfurt am Main-Rödelheim statt. Neskovic, Jurist und Richter am Bundesgerichtshof a.D., nahm dabei wie schon früher kritisch zu alten und neuen sicherheitspolitischen Vorhaben Stellung. Als Mitglied des parlamentarischen Kontrollgremiums ist Neskovic auch für die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste des Bundes zuständig und somit in besonderer Weise mit dem Thema befasst. Dem Vortrag im vollbesetzten Saal lauschten auch Mitglieder der Piratenpartei und des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Unbestimmtheit der Sicherheitsgesetze

Mit großer Deutlichkeit kritisierte Neskovic die zunehmende Unbestimmtheit aktueller Polizei- und Strafgesetze. Diese machten staatliches Handeln für den Bürger unkalkulierbar, so dass der Staat schleichend vom Rechtsstaat zum Unrechtsstaat mutiere. Als Beispiel nannte er das – zwischenzeitlich teils für verfassungswidrig erklärte, siehe „Überwachungsgesetze“ Nr. 20 – Luftsicherheitsgesetz, das unter Rot-Grün beschlossen wurde. Nach dessen früherem § 14 Abs. 3 wurde die Bundesregierung im Namen vermeintlicher Terrorabwehr unter schwammigen Voraussetzungen ermächtigt, Passagierflugzeuge abzuschießen. Neskovic hob hervor, dass die damalige Regierung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht argumentiert hatte, wer in ein Flugzeug steige, willige damit auch in seine Tötung ein, was das Bundesverfassungsgericht im Urteil deutlich als eine Behauptung „ohne jeden realistischen Hintergrund und nicht mehr als eine lebensfremde Fiktion“ abtat. „Wenn das so weiter geht, könnten wir gleich das Strafgesetzbuch auf den Satz reduzieren: ‚Wer etwas Verwerfliches tut, wird bestraft.’“, so Neskovic. „Albert Camus hat einmal gesagt: ‚Es gibt keine Gerechtigkeit, es gibt immer nur Grenzen’. In diesem Sinne sei es Aufgabe des Gesetzgebers, die Staatsmacht zu begrenzen. Aus dieser Begrenzung resultiere zwingend ein Raum, der auch für Straftaten genutzt werden könne. „Weniger Sicherheit ist der Preis für die Freiheit“, stellte Neskovic heraus.

„In dubio pro securitate“

Was sich in den letzten Jahren geändert habe, sei statistisch nicht die Entwicklung von Straftaten, sondern vielmehr das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger. Hier müsse dem Bürger klar sein, dass er sich im Zweifel und im eigenen Interesse für die Freiheit, nicht für die Sicherheit entscheiden solle. Es dürfe nicht „in dubio pro securitate“ gelten.

„Es reicht nicht, unschuldig zu sein.“

Neben den Risiken des geänderten BKA-Gesetzes, mit dem das Bundeskriminalamt nun auch Exekutivbefugnisse wie dem Online-Trojaner eingeräumt wurden, stellte der Abgeordnete auch die Risiken der altbekannten Rasterfahndung heraus. Hier ermittele man ins Blaue hinein und „nach dummen Klischees“. So berichtete Neskovic, er habe…

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Themen: Juristisches , Bundesverfassungsgericht , Frankfurt , Bundesgerichtshof , Datenschutz IM Staatssektor , Metaowl-watchblog , Sicherheitspolitik , Vorratsdatenspeicherung , Sicherheit , überwachung , Jurist , Freiheit , Strafgesetzbuch , Linke , Brd

Erschienen 3. September 2010 auf http://www.daten-speicherung.de.

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