Wohnvorteil bei ehemals gemeinsamen Wohneigentum
am 09.01.2006 von http://www.recht-blog.com
Die Partein haben sich scheiden lassen. Einer der Ehegatten hat den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten an dem ehemals gemeinsamen Familienheim von diesem erworben.
Die Frage ist nun, wie wird dies im Rahmen des nachehelichen Unterhalts behandelt ? Der Wohnvorteil ist zu berücksichtigen. Die Ehegatten seien so zu behandeln, als hätten sie das Haus an eine [...]
Nutzung des gemeinsamen Hauses durch geschiedene Ehefrau
Rechtblog / Die Ehegatten hatten sich im Rahmen eines Vergleiches über den Kindesunterhalt geeinigt. Dabei wurde dem im gemeinsamen Haus verbleibenden Ehegatten, hierfür ein Wohnwert als Einkommen zugerechnet. Denoch hat der ausgezogene Ehegatte einen…
Wohnvorteil: Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zulasten des Unterhaltsberechtigten
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Bei der Bemessung eines Wohnvorteils des unterhaltspflichtigen Ehegatten muss darauf geachtet werden, dass keine einseitige Vermögensbildung zulasten des Unterhaltsberechtigten betrieben wird.Hierauf wies der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Unt…
Festsetzungsverjährung bei zusammenveranlagten Ehegatten
Blickpunkt Recht & Steuern / Auch im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer ist die Frage, ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist, wie der Bundesfinanzhof jetzt geurteilt hat, für jeden Ehegatten gesondert zu prüfen. Verjährungsunterbrechungen bei…
Festsetzungsverjährung bei zusammenveranlagten Ehegatten
Blickpunkt Recht & Steuern / Auch im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer ist die Frage, ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist, wie der Bundesfinanzhof jetzt geurteilt hat, für jeden Ehegatten gesondert zu prüfen. Verjährungsunterbrechungen bei…
Verwirkung des nachehelichen Unterhalts
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Der nacheheliche Unterhaltsanspruch ist zu versagen, wenn der Unterhaltsberechtigte dem Ehegatten die nicht unerhebliche Steigerung des eigenen Einkommens verschweigt, da der Berechtigte sich damit über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpfl…
EU-Ehegatten
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Versagung einer Zusammenveranlagung von nicht getrennt lebenden Ehegatten, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten wohnen, verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die in Art. 43 des EG-Vertrages garantierte…
