Wohnungsbrand durch Kerzen: Kann die Brandversicherung Rückgriff nehmen?
am 01.07.2008 von http://www.rechtsanwalt-news.de
Bei einem romantischen Abend ein paar Kerzen im Wohnzimmer aufstellen kann teifgreifende Folgen haben. Dies mußte auch ein Paar erfahren, bei dem es hierdurch zu einem Schwelbrand in der Wohnung gekommen war.
Die beiden hatten die Kerzen eigentlich gelöscht und waren spät abends zu Bett gegangen. Bereits nach wenigen Minuten bemerkten sie aber Brandgeräusche. Ein hinter das Sofa gefallenes Teelicht hatte das Wohnzimmer in Brand gesetzt. Die schnell alamierte Feuerwehr konnte den Brand löschen, es verblieb aber ein Schaden in Höhe von 11.000 € an der Wohnung, die von der Brandversicherung des Vermieters von den Mietern, dem Paar, verlangte. Diese zahlten nicht und es kam zur Klage vor dem Landgericht Coburg.
Mit Urteil vom 30.04.2008, Az: 13 O 714/0 hat das Landgericht die Klage der Versicherung abgewiesen.
Das Landgericht stellte dabei darauf ab, dass das Anzünden der …
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