Wohin damit?

Welch Freude erfüllt das kleine Referendarherz: Das Amtsgericht Aschaffenburg hat uns nach nur knapp neun Wochen endlich das Versäumnisurteil zugeschickt. Da liegt es. Und liegt. Und wohin damit? Was nun? An der Uni lernt man zwar was über das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten und kann auch einen Organstreit des Bundestages gegen die Bundesregierung u.ä. als Berichterstatter im BVerfG-Senat entscheiden, aber die kleinen praktischen Dinge des Alltages fallen unter den Tisch.

Im RRef lernt man in den zwei Einheiten zur Zwangsvollstreckung (”Keine Zeit, machen wir später”) zwar nochmal was zur Formel TITEL, KLAUSEl, ZUSTELLUNG, aber das war’s schon. Wie dem auch sei, ich versuche mich mal an der Sache und bange, dass der Schuldner sich nicht zwischenzeitlich in die Insolvenz geflüchtet hat.

Zwischenstand 12:23: Ok, den § 750 ZPO habe ich schon gefunden. Bei einem VU gibt es wohl eine Amtszustellung. Also schaue ich mal im passenden Formular im Formularbuch “Antrag auf Erteilung einer Zustellungsbescheinigung gemäß § 169 I ZPO”

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Erschienen 30. Juni 2008 auf http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/.

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