Wofür eigentlich?
Noch sehe ich die Sache mit gewissem Amüsement.
In Sachen
W ./. X wegen: Zwangsvollstreckung 3 M 5… / 08
wurde bei mir mit Schreiben vom 20.08.2008 ein Betrag von 3,50 EUR für Zustellungskosten eingefordert, die auch eingezahlt wurden. Leider konnte mir bislang niemand mitteilen, wofür die Zustellung erfolgte und was zugestellt wurde, da die Akte jeweils nicht aufzufinden war.
Es wird in diesem Zusammenhang auf folgendes hingewiesen: Im Verfahren 1.. C 2…./08 habe ich Kostenfestsetzung beantragt. Die Rechtspflegerin hat die Zustellungskosten des Gerichtsvollziehers zunächst fälschlicherweise als Kosten der Zwangsvollstreckung gesehen und meinen Kostenfestsetzungsantrag an das Vollstreckungsgericht weitergeleitet. Auf den Hinweis, dass die Zustellungskosten des Gerichtsvollziehers notwendige Kosten des Erkenntnisverfahrens waren und im Rahmen der Kostenfestsetzung nach § 104 ff. ZPO festzusetzen sind, hat die Rechtspflegerin dies berichtigt. Einen Kostenfestsetzungsantrag beim Vollstreckungsgericht nach § 788 ZPO habe ich nie gestellt.
Es wird daher förmlich um Auskunft gebeten, in welchem Zusammenhang die Kosten der Zustellung angefordert wurden und was zugestellt wurde.
Themen: Titelseite , Zustellungskosten Für Kostenfestsetzungsbeschluss
Erschienen 23. September 2008 auf http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/.
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