Wo werden die Soda-Club-Wassersprudler produziert?

Sie kennen doch sicherlich die Wassersprudler von “Soda-Club”, mit denen man sich sein Sprudelwasser selbst herstellen und das Schleppen von Wasserkästen ersparen kann. Aber wissen Sie auch, wo diese Sprudler produziert werden?

Einfach eine einfache Frage und eine einfache Antwort: Produziert werden die Soda-Club-Geräte von der israelischen Firma “Soda-Club”, und zwar in Mishor Adumin im Westjordanland östlich von Jerusalem. Und doch beschäftigt diese auf den ersten Blick einfache Frage zunächst das Finanzgericht Hamburg und nun auch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg. Dort hat jetzt der zuständige Generalanwalt seine Schlussanträge vorgelegt. Nach seiner Ansicht handelt es sich beim Westjordanland nicht um israelisches Staatsgebiet, so dass die gemeinschaftlichen Zollbehörden den israelischen Ursprung dieser Erzeugnisse seiner Meinung nach nicht anerkennen dürfen.

Im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft wurden zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den meisten Ländern des Mittelmeerraums andererseits bilaterale Abkommen geschlossen. Diese Abkommen sehen insbesondere vor, dass Erzeugnisse mit Ursprung in den betreffenden Mittelmeerländern in die Europäische Union zollfrei eingeführt werden können und dass die zuständigen Behörden der Parteien bei der Feststellung des genauen Ursprungs der Erzeugnisse, denen die Präferenzbehandlung gewährt wird, zusammenarbeiten.

Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten schlossen ein solches Abkommen sowohl mit Israel (Abkommen EWG-Israel) als auch mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen (Abkommen EWG-PLO).

Die Klägerin des Ausgangsverfahrens vor dem Finanzgericht Hamburg, die Fa. Brita, ist eine Gesellschaft mit Sitz in Deutschland, die Sprudelwasserbereiter sowie Zubehör und Getränkesirupe einführt, die von Soda-Club erzeugt werden, einer in Mishor Adumin im Westjordanland östlich von Jerusalem niedergelassenen Gesellschaft.

Brita wollte von Soda-Club gelieferte Waren nach Deutschland einführen. Sie teilte den deutschen Zollbehörden mit, dass die Waren ihren Ursprung in Israel hätten, und beantragte die Gewährung der Zollpräferenz nach dem Abkommen EWG-Israel. Die deutschen Behörden hatten den Verdacht, dass die Erzeugnisse aus den besetzten Gebieten stammten, und ersuchten die israelischen Zollbehörden, zu bestätigen, dass die Erzeugnisse nicht in diesen Gebieten hergestellt worden waren.

Die israelischen Behörden bestätigten, dass die Waren aus einer Zone stammten, die unter israelischer Zollzuständigkeit stehe, beantworteten jedoch nicht die Frage, ob sie in den besetzten Gebieten hergestellt worden waren. Daher lehnten die deutschen Behörden es letztendlich ab, Brita die Präferenzbehandlung zu gewähren, weil nicht zweifelsfrei habe festgestellt werde…

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Themen: Ewg , Israel , Jerusalem , Luxemburg , Finanzgericht Hamburg , Zollrecht

Erschienen 2. November 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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