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Wo Mieter noch ungestört rauchen dürfen

am 06.01.2008 von http://log.handakte.de/

Das Rauchverbot, das in vielen Bundesländern seit dem 01.01.2008 in Kneipen und vielen öffentlichen Gebäuden gilt, betrifft zum Teil auch Wohnhäuser.
“In der Wohnung und auf dem Balkon ist Rauchen erlaubt. In Gemeinschaftsräumen, wie Treppenhaus oder Aufzug, kann das Rauchen dagegen verboten werden”,
sagt Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB).
Doch das Rauchen in den eigenen vier Wänden könnte schon bald rechtlichen Beschränkungen unterliegen.
“Normales Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und löst auch keine Schadensersatzansprüche des Vermieters aus”.
Ob das auch weiterhin beim exzessivem Rauchen gilt, liegt zurzeit in den …

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