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Wo kämen wir denn da hin!

am 16.11.2006 von Kreuzberger Verkehrsrecht

Mein Mandant hat überholt. Und zwar an einer Stelle, an der man das nicht darf. Der Gegenverkehr war zufällig ein Streifenwagen. Blöd gelaufen. Dazu war es wohl ein bisschen knapp, sagen zumindest die Polizisten. Mein Mandant und sein Beifahrer sehen das anders, der unbeteiligte Zeuge hat noch keine Angaben gemacht. Der Führerschein wird sofort eingesackt. Dann passiert zwei Monate nix. Mein Mandant ist mit der Zeit ganz konkret vom Arbeitsplatzverlust bedroht. Ich mache einen Vorstoß bei der Staatsanwaltschaft und frage, ob man den Führerschein nicht bis zur Hauptverhandlung zurückgeben könnte. Wäre doch blöd, wenn das Verfahren eingestellt würde oder es sich herausstellt, dass alles nicht so schlimm war und mein Mandant seinen Job verloren hat. Der Staatsanwalt meint:

Wo kommen wir da hin! Dann könnten wir …

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Kanzlei Hoenig Berlin

In diesem Blawg geht es natrlich nicht ausschlielich um das Verkehrsrecht in Kreuzberg (das aber durchaus ein paar Besonderheiten aufweist ;-) ). Vielmehr mchten die Autoren ber all das, was Verkehrsteilnehmer im weitesten Sinne interessiert, berichte

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