Seine Gegner kann man sich nicht aussuchen
Die herrschende Meinung | 14. April 2008 — Diese Erfahrung musste nun auch einer der bekanntesten deutschen TV-Entertainer und Komiker, Harald Schmidt, vor dem Landgeri…
Seine Gegner kann man sich nicht aussuchen; diese Erfahrung musste nun auch einer der bekanntesten deutschen TV-Entertainer und Komiker vor dem Landgericht München I machen.
Unter dem Titel „Tod dem Satiriker“ hatten die beiden Beklagten – nach der Antragsschrift männlichen und weiblichen Geschlechts – über eBay verschiedene Heftchen vertrieben, auf deren Titel jeweils der Antragsteller gezeichnet war, wie er sich eine Pistole an die Schläfe drückt. Der Inhalt der Heftchen dürfte mit dem Oberbegriff ‚Nonsens’ zusammengefasst werden können.
Der Antragsteller fand das wenig amüsant und ließ diese Zeichnungen unter Berufung auf sein Recht am eigenen Bild zunächst erfolgreich im Wege der einstweiligen Verfügung verbieten. (…)
Quelle: Justiz.Bayern vom 26.03.2008
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