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Wo der Spaß aufhört…

am 28.03.2008 von Handakte WebLAWg

Seine Gegner kann man sich nicht aussuchen; diese Erfahrung musste nun auch einer der bekanntesten deutschen TV-Entertainer und Komiker vor dem Landgericht München I machen.
Unter dem Titel „Tod dem Satiriker“ hatten die beiden Beklagten – nach der Antragsschrift männlichen und weiblichen Geschlechts – über eBay verschiedene Heftchen vertrieben, auf deren Titel jeweils der Antragsteller gezeichnet war, wie er sich eine Pistole an die Schläfe drückt. Der Inhalt der Heftchen dürfte mit dem Oberbegriff ‚Nonsens’ zusammengefasst werden können. …

Seine Gegner kann man sich nicht aussuchen

Die herrschende Meinung / Diese Erfahrung musste nun auch einer der bekanntesten deutschen TV-Entertainer und Komiker, Harald Schmidt, vor dem Landgericht München I machen. Unter dem Titel "Tod dem Satiriker" hatten die beiden Beklagten - nach der Antragsschr…

Kennzeichen “Elster” darf nur mit Zustimmung der Finanzverwaltung verwendet werden

Recht und Alltag / Das Landgericht München I hat – wie in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung der Fa. Buhl Data Services GmbH, Neunkirchen, berichtet – per einstweiliger Verfügung vom 05.01.2007 (Az.: 33 O 177/07) die Verbreitung eines Steuerformulars…

OLG Hamm: Wegfall der Dringlichkeit im einstweiligen Rechtschutz - Wenn der Antragsteller ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lässt, macht er deutlich, dass ihm die vorläufige Regelung doch nicht so eilig ist.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Grundsätzlich ist die Vermutung der Dringlichkeit dann widerlegt, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten zu erkennen gegeben hat, dass es ihm doch nicht so eilig war, die begehrte einstweilige Verfügung zu erlangen. Das ist zunächst d…

Die sofortige Beschwerde des AGH Berlin vom 14.9.2006 wird zurückgewiesen

Handakte WebLAWg / Der Antragsteller war von 1977 bis 1987 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Ein im Jahr 1994 gestellter Antrag auf Wiederzulassung hatte keinen Erfolg. Am 17. August 2004 beantragte der Antragsteller erneut seine Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft…

Einstweilige Verfügung gegen Wikipedia online

LAWgical / Nachdem in den letzten beiden Tagen wild über den Inhalt der einstweiligen Verfügung spekuliert wurde, die das AG Charlottenburg gegen Wikimedia Deutschland e.V. erlassen hatte und die dazu geführt hatte, dass die Domain wikipedia.de nicht mehr au…

[Kein Titel]

Handakte WebLAWg / Das Landgericht Berlin hat den Springer-Verlag zum Abdruck zweier Gegendarstellungen von Bundesumweltminister Jürgen Trittin in der BILD-Zeitung verurteilt. Mit seiner Entscheidung vom vergangenen Freitag bestätigte das Landgericht seine beiden am…

Frau war nicht Ehefrau: Ausweisung

Handakte WebLAWg / Die Tatsache, dass ein kroatischer Staatsangehöriger (Antragsteller) gegenüber der Ausländerbehörde ein andere Frau für seine Ehefrau ausgegeben hat, hat im Ergebnis zu seiner Ausweisung durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen geführt, die die 4…

LG München I: “Eins Live” darf weiterhin Podolski-Tagebuch senden

JuracityBlog / Während der Fussball-WM war der Sender “Eins Live” dadurch aufgefallen, dass er unter dem Titel “Lukas`Tagebuch” eine Hörfunk-Satire über ehemaligen Kölner und jetzigen Bayern-Spieler Lukas Podolski gesende…

LG Düsseldorf verbietet Suchmaschinenbetreiber die Listung von Markennamen

domainundrecht.de / heise online: Im Wege einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht (LG) Düsseldorf dem Betreiber der Suchmaschine Das-Web.net die Auflistung des Markennamens Aladon innerhalb der Trefferanzeige verboten (Az. 2a O 10/05). Die Verfügung e…

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Rainer Langenhan

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