Wo bitte geht’s zur Abwrackprämie?

Für den Kauf eines Neuwagens und Verschrottung seines mindestens neunjährigen Alten gibt es unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Umweltprämie in Höhe von 2.500,- €. Bisher konnte die Umweltprämie erst beantragt werden, wenn der alte PKW verschrottet und der neue angemeldet war, was angesichts des nur begrenzten Prämienvolumens und der zum Teil längeren Lieferzeiten für einige Käufer misslich war, da beim Kauf noch nicht absehbar war, ob bei Lieferung und Zulassung des Neuwagens noch Mittel für die Abwrackprämie zur Verfügung stehen würden.

Wie bereits berichtet ist es ab heute ist es möglich, sich die Umweltprämie bei Abschluss eines Kaufvertrag über einen Neuwagen reservieren zu lassen, so dass der Neuwagenkäufer nicht mehr das Risiko eingehen muss, dass bei Lieferung das zur Verfügung stehende Prämienvolumen bereits aufgebraucht ist. Diese Reservierung der Umweltprämie muss online auf der Website der BAFA erfolgen. Dieses Online-Reservierungssystem soll ab heute Morgen, 8.00 Uhr, für Antragsteller zur Verfügung stehen.

Im Rahmen dieses ausschließlich online ablaufenden Reservierungsvorgangs werden die erforderlichen Angaben von Ihnen in einem Formular abgefragt. Außerdem muss von Ihnen eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der rechtsverbindlichen Bestellung über das Neufahrzeug im pdf-Format an den Antrag angehängt bzw. hochgeladen werden.

Das BAFA wird die Reservierungen nach Eingangsdatum und Eingangszeit registrieren und dabei für jede eingegangene Reservierung in aufsteigender Reihenfolge eine „ID-Nummer“ vergeben, mit der die spätere Bearbeitungsreihenfolge bei der BAFA festgelegt wird. Nach Abschluss der Online-Reservierung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung der BAFA. Diese ist allerdings noch keine Garantie dafür, dass Sie die Umweltprämie später dann auch tatsächlich erhalten. Diese Zusicherung erhalten Sie erst später durch einen Reservierungsbescheid der BAFA. Diese Reservierungsbescheide werden Ihnen nach der derzeitigen Zeitplanung von der BAFA ab dem 16.04.2009 mit der Post zugeschickt.

Danach haben Sie sechs Monate Zeit, um die weiteren Voraussetzungen für die Abwrackprämie, insbesondere also die Zulassung des neuen und die Verschrottung des alten Kraftfahrzeugs, zu erfüllen und alle weiteren Unterlagen beim BAFA einzureichen. Die Reservierung schützt also nicht vor überlangen Lieferzeiten!

Wenn Ihr neues Auto bereits geliefert und zugelassen wurde, können Sie statt einer Reservierung auch direkt das Antragsformular der BAFA herunterladen und die Umweltprämie unmittelbar beantragen.

Wenn Sie noch weitere Informationen zur Abwrackprämie benötigen, finden Sie hier die bisher in der Rechtslupe veröffentlichten Beiträge zur Umweltprämie. Oder nutzen Sie das Angebot der …

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Themen: Bundesamt , IM Blickpunkt , Abwrackprämie
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 30. März 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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