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WM: MELDEPFLICHT OHNE VORSTRAFE

am 09.06.2006 von http://www.lawblog.de

Hooligans und andere Personen, von denen im Zusammenhang mit den Spielen der Fuß­ball-Weltmeisterschaft Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, sind grundsätzlich dazu verpflichtet, sich auf Anordnung der Behörden zu den von diesen festgelegten Zeiten bei der Polizei zu melden. Für eine solche Meldeauflage genügt es, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Betreffende zum unmittelbaren Umfeld der gewalttätigen Hooliganszene gehört. Es ist nicht erforderlich. dass er schon wegen Straftaten bei Sportereignissen verurteilt wurde. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig ges­tern in mehreren Eilverfahren entschieden.

Dem Gericht lagen 5 Eilanträge vor, mit denen sich Männer im Alter zwischen 21 und 34 Jahren gegen Meldeauflagen der Stadt Braunschweig (4 Fälle) und der Samtgemein­de Papenteich gewendet haben. Die Meldeauflagen gehen auf Informationen der Polizei über Vorfälle im Zusammenhang mit Fußballspielen zurück. Danach waren zum Beispiel gegen einen 30-Jährigen in 8 Fällen anlässlich gewalttätiger Auseinandersetzungen bei Fuß­ballspielen in Deutschland, Frankreich und anderen Ländern Identitätsfeststellungen durch­geführt bzw. Strafverfahren eingeleitet worden. Ein 28-Jähriger war in den letzten 6 Jahren 16 Mal in vergleichbarer Weise aufgefallen, überwiegend im Zusammenhang mit Spielen von Eintracht Braunschweig. Alle Antragsteller sind in der bundesweiten Polizei-Datei “Gewalttä­ter Sport” erfasst.
Die Behörden verpflichteten die Antragsteller dazu, sich an jeweils 19 Tagen kurz vor bzw. nach sicherheitsrelevanten WM-Spielen bei der Polizei in Braunschweig zu melden. Damit solle verhindert werden, dass die Betreffenden sich an gewaltsamen Ausschreitungen an den Spielarten beteiligen. Es sei davon auszugehen, dass Hooligans und andere Problem­fans des Personenkreises “Gewalttäter Sport” solche Auseinandersetzungen an den Spielorten suchen.
Besondere Beachtung gelte dabei den Städten. …

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