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WLAN-Verbindung und Rechtsverletzung

am 21.10.2006 von Handakte WebLAWg

Die Verwendung einer ungeschützten WLAN-Verbindung für den Zugang zum Internet birgt die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von Dritten, die die Verbindung nutzen, Rechtsverletzungen begangen werden.
Dies löst Prüfungs- und gegebenenfalls Handlungspflichten im Rahmen einer Störerhaftung …

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Anschlussinhaber haftet für offenes WLAN

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