Offenes WLAN: Betreiber haftet
LawBlog | 7. September 2006 — Wer ein offenes WLAN betreibt, kann mächtig Ärger bekommen. Das Landgericht Hamburg bestätigte eine einstweilige Verfügung gege…
Die Verwendung einer ungeschützten WLAN-Verbindung für den Zugang zum Internet birgt die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von Dritten, die die Verbindung nutzen, Rechtsverletzungen begangen werden.
Dies löst Prüfungs- und gegebenenfalls Handlungspflichten im Rahmen einer Störerhaftung aus, um der M…
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