WLAN-Urteil des BGH: Router war gesichert (AVM)

Mittlerweile habe ich mit der Pressestelle des Fritz!Box-Herstellers AVM ueber die tatsaechlichen Grundlagen des WLAN-Urteils (hier, Besprechung hier) gesprochen. Dabei haben sich hinsichtlicher meiner Fragen (s. hier, s. auch die AVM-Pressemitteilung) die folgenden Erkenntnisse ergeben:

AVM liefert seit 2004 WLAN-faehige Router aus. Diese Router waren von Anfang an mit einem auf den Router individualisierten Kennwort versehen. Das Kennwort besteht aus 16 zufaelligen Ziffern und ist auf dem Router ausgedruckt.

Mit anderen Worten: Der Beklagte im Urteil des BGH hat mit Sicherheit einen durch ein 16-stelliges zufaelliges und unbekannten Dritten nicht bekanntes Kennwort gesicherten WLAN-Router verwendet.

Es stellt sich die Frage, ob das dem BGH klar war, als er sein Urteil gefaellt hat. Diese Frage wage ich mit “nein” zu beantworten. Denn ein personalisiertes, nachtraeglich eingerichtetes Kennwort ist im Zweifel sogar unsicherer als das voreingestellte 16-stellige Kennwort.

Vermutlich ist der BGH also davon ausgegangen, dass das “standardmaessig voreingestellte Kennwort” fuer alle Router der Modellreihe gleich war – und damit einem Dritten bekannt sein konnte. Hier bestand nach dieser Lesart eine Luecke im Sachverhalt, die im Laufe des …

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Themen: Bgh , Wlan , Kennwort , Avm , Router , Wireless

Erschienen 9. Juni 2010 auf http://www.retosphere.de/offenenetze.

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