WLAN-Störerhaftung und kein Ende ...

Es wird immer grotesker: Nach dem Landgericht Düsseldorf (16.07.2008 - 12 O 195/08) sind jetzt sogar Rentner für die von Dritten über ihr ungesichertes WLAN im Internet begangenen Urheberrechtsverletzungen verantwortlich (Pressemitteilung der Justiz NRW). Damit stellt sich das Gericht auch gegen die Entscheidung des OLG Frankfurt (01.07.2008 - 11 U 52/07), das immerhin anerkannt hatte, dass für einen WLAN-Betreiber keine Prüfungs- und Überwachungspflichten bestehen, solange er noch keine Hinweise auf eine widerrechtliche Nutzung durch Dritte hat (wir berichteten). In dem gestrigen Fall war "Gangsta-Rapper"…

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Themen: Wlan , Landgericht , Olg Frankfurt , Bushido
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 17. Juli 2008 auf http://lawgical.jura.uni-sb.de/.

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Kommentare zu "WLAN-Störerhaftung und kein Ende ...":

10. August 2008 von Wohlgemeinte Rückfrage — Reichlich grotesk finde ich aber auch diesen Beitrag: Warum sollen Rentner nicht für ihr offenes W-Lan haften?

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