WLAN-Störerhaftung und kein Ende ...
am 17.07.2008 von http://lawgical.jura.uni-sb.de/
Es wird immer grotesker: Nach dem Landgericht Düsseldorf (16.07.2008 - 12 O 195/08) sind jetzt sogar Rentner für die von Dritten über ihr ungesichertes WLAN im Internet begangenen Urheberrechtsverletzungen verantwortlich (Pressemitteilung der Justiz NRW). Damit stellt sich das Gericht auch gegen die Entscheidung des OLG Frankfurt (01.07.2008 - 11 U 52/07), das immerhin anerkannt hatte, dass für einen WLAN-Betreiber keine Prüfungs- und Überwachungspflichten bestehen, solange er noch keine Hinweise auf eine widerrechtliche Nutzung durch Dritte hat (wir berichteten).
In dem gestrigen Fall war …
Reichlich grotesk finde ich aber auch diesen Beitrag: Warum sollen Rentner nicht für ihr offenes W-Lan haften?
Bushido: Gangster-Rapper siegt über Rentner; LG Düsseldorf bestätigt einstweilige Verfügung
Dr. Bücker Newsfeed / Düsseldorf (dpa) - «Gangsta-Rapper» Bushido (29) hat die Justiz ausnahmsweise auf seiner Seite. Der Hip-Hopper wehrt sich erfolgreich vor Gericht gegen illegale Downloads seiner Musik. Der gelernte Lackierer war gegen Computerbesitzer vorgegangen,…
LG Düsseldorf: Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers und Internet-Anschlussinhabers - Dem Betreiber eines WLAN-Netzes und Inhaber eines Internetanschlusses ist abzuverlangen, zumindest die Sicherungsmaßnahmen zu treffen, die eine Standardsoftware
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines WLAN-Netzes hat zumutbare Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, damit es Dritten nicht ermöglicht wird, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutz der Anonymität und ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Rechtsverlet…
Bushido siegt vor dem LG Düsseldorf gegen Filesharer/ Haftung für offenes W-Lan!
Recht Medial / Gangsta-Rapper Bushido hat die Justiz ausnahmsweise auf seiner Seite. Der gelernte Lackierer war gegen Computerbesitzer vorgegangen, die seine Musik aus einer illegalen Internet-Tauschbörse heruntergeladen haben sollen. Das Düsseldorfer Landgericht…
OLG Frankfurt: Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht bei unberechtigter Nutzung des WLAN-Netzes durch Dritte
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 1.7.2008, Aktenzeichen 11 U 52/07 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses im Regelfall nicht als Störer für Rechtsverletzungen verantwortlich ist, die ein unberechtigter Dritter über eine W…
Was für ein Loser
RA-Blog / Dieser Gangstarapper (???) Anis Mohamed Youssef Ferchichi a.k.a. Bushido, der anscheinend sein eigener Rechteinhaber ist, geht gegen illegales Runterladen seiner Kunst MP3s vor. Ganz harter Kerl ist das und dem Opa mit dem offenen WLAN hat ers a…
LG Hamburg: Betreiber haftet bei offenem WLAN
advobLAWg / Golem berichtet:Ein offenes WLAN kann für dessen Betreiber unliebsame rechtliche Problem mit sich bringen. Das Landgericht Hamburg stellte kürzlich fest, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben, anderenfalls liege ein V…
