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WLAN-Störerhaftung und kein Ende ...

am 17.07.2008 von http://lawgical.jura.uni-sb.de/

Es wird immer grotesker: Nach dem Landgericht Düsseldorf (16.07.2008 - 12 O 195/08) sind jetzt sogar Rentner für die von Dritten über ihr ungesichertes WLAN im Internet begangenen Urheberrechtsverletzungen verantwortlich (Pressemitteilung der Justiz NRW). Damit stellt sich das Gericht auch gegen die Entscheidung des OLG Frankfurt (01.07.2008 - 11 U 52/07), das immerhin anerkannt hatte, dass für einen WLAN-Betreiber keine Prüfungs- und Überwachungspflichten bestehen, solange er noch keine Hinweise auf eine widerrechtliche Nutzung durch Dritte hat (wir berichteten).

In dem gestrigen Fall war …

Wohlgemeinte Rückfrage am 10.08.2008 um 22:30 Uhr:

Reichlich grotesk finde ich aber auch diesen Beitrag: Warum sollen Rentner nicht für ihr offenes W-Lan haften?

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Bushido siegt vor dem LG Düsseldorf gegen Filesharer/ Haftung für offenes W-Lan!

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