WLAN-Spammer plädiert auf schuldig
am 07.09.2004 von http://log.handakte.de/Ein Spammer, der ungeschützte WLAN-Zugänge für den Versand von Werbebriefen nutzte, hat vor dem …
Offenes WLAN: Betreiber haftet
LawBlog / Wer ein offenes WLAN betreibt, kann mächtig Ärger bekommen. Das Landgericht Hamburg bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen Anschlussinhaber, über deren IP-Adresse illegale Downloads gelaufen sein sollen. Den Einwand, das WLAN könne in ein
Anschlussinhaber haftet für offenes WLAN
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Zwei ältere Urteile, die hier der Vollständigkeit halber aufgenommen werden: Das LG Hamburg hat entschieden (Urteil vom 26.07.2006, Aktenzeichen: 308 O 407/06), dass ein Anschlussinhaber für die Nutzung seines unverschlüsselten WLANS haftet. Man
Spamm als ökonomisches Todesurteil
Rechtblog / Die kann zumindest einem Spammer in de USA drohen, wie Heise online berichtet. Ein Spammer wurde zu 11,2 Milliaren US Dollar Schadensersatz verurteilt. Richter Charles R. Wolle vom District Court for the Southern District of Iowa verurteilte im Dez
LG Frankfurt: Haftung für ungeschütztes WLAN
Telemedicus / Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für Urheberrechtsverletzungen, wenn diese über sein ungeschütztes WLAN begangen werden. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Ein Anschlussinhaber hatte sich gegen eine einstweilige Verfügung gew
Sicheres WLAN!
IT-Blawg / WLAN, Hotspot und Mobile Computing ist in aller Munde. WLAN (Wireless Local Area Network) ist die Bezeichnung für ein lokales Funknetz. Ob öffentlich, privat oder gewerblich - man sollte das WLAN vor unbefugten Zugriffen schützen. Wer ein WLAN
LG Hamburg: Betreiber haftet bei offenem WLAN
advobLAWg / Golem berichtet:Ein offenes WLAN kann für dessen Betreiber unliebsame rechtliche Problem mit sich bringen. Das Landgericht Hamburg stellte kürzlich fest, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben, anderenfalls liege ein V
Kurzmeldung: LG Düsseldorf bestätigt Haftung für WLAN-Inhaber
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Nach vorliegenden ersten Informationen, eine offizielle Pressemitetilung liegt noch nicht vor, hat das LG Düsseldorf heute (AZ: 12 O 195/08, 12 O 229/08, 12 O 232/08) die Haftung für WLAN-Inhaber bejaht. Damit entscheidet das LG Düsseldorf anders
LG Düsseldorf: Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers und Internet-Anschlussinhabers - Dem Betreiber eines WLAN-Netzes und Inhaber eines Internetanschlusses ist abzuverlangen, zumindest die Sicherungsmaßnahmen zu treffen, die eine Standardsoftware
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines WLAN-Netzes hat zumutbare Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, damit es Dritten nicht ermöglicht wird, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutz der Anonymität und ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Rechtsverlet
OLG Düsseldorf: Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Dem Anschlussinhaber der ein WLAN Netz betreibt sind zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Dem Internet-Anschlussinhaber, der ein WLAN Netz betreibt sind zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt. 2. So können (zumeist) für die verschiedenen Nutzer eines Computers Benutzerkonten mit eigene
Griechische Spammer mal wieder
RA-Blog / Schon wieder überrennen angeblich griechische Spammer mit sinnfreien Kommentaren wie Cool, Nice oder Sorry mein Blog. Haut ab! (Also natürlich nicht die Griechen, nur die Spammer.) Vielleicht sollte ich den betroffenen Beitrag mal bei Blogspa
Haftung des WLAN-Nutzers
IP|Notiz / Über die Frage, ob der Inhaber eines offenen WLAN-Netzes für Handlungen haftbar gemacht werden kann, die durch Nutzer des Netzes ohne sein wissen begangen wurden, haben wir schon ausführlich berichtet. Aber handelt auch der heimliche Nutzer eines
Störerhaftung bei ungesichertem WLAN
Handakte WebLAWg / In einem aktuellen Urteil des LG Düsseldorf (Az. 12 O 195/08) vom 16.07.2008 entschied das Gericht, dass der Inhaber eines Internetanschlusses als Störer haftet, wenn ein ungeschütztes WLAN-Netzwerk betrieben wird. Im vorliegenden Fall bestritt de
