WLAN-Sicherheit

Nachdem sich der Bundesgerichtshof vor kurzem zur Frage der Haftung des WLAN Betreibers geäußert hat (siehe hier), kommen seitens der Mandanten immer wieder Fragen, wie man denn nun ein WLAN schützen soll. Aus diesem Grund ein paar praktische Tipps:

Der BGH vertritt die Auffassung, dass es ausreicht, den WLAN Router mit einem Sicherheitsstandard zu verschlüsseln, der bei Erwerb des Routers dem aktuellen Stand der Technik entsprach. Das macht Sinn, denn wer einen sehr alten Router sein Eigen nennt, wird schon aus technischen Gründen Schwierigkeiten haben, aktuelle Sicherheitsstandards einzustellen. Zum Erwerb eines neuen und sicheren Routers dürfte aber der Anschlussinhaber nicht verpflichtet sein.

Trotz allem dürfte es schon im Sinne eines jeden Nutzers sein, das eigene Netz möglichst sicher zu gestalten. Die für Verbraucher aktuelle Verschlüsselungsmethode sollte daher WPA2 sein. Es macht durchaus Sinn, zu prüfen, ob diese Verschlüsselung tatsächlich eingestellt ist.

Nutzer größerer Netzwerke sollten WPA2-Enterprise nutzen. Die höhere Sicherheit dient dann sicherlich nicht nur dem Schutz vor unerwünschten “Mitsurfern” sondern vor allem dem Schutz eigener Daten.

Schließlich sollte der Router immer so eingestellt sein, dass die SSID nicht von außen erkennbar ist. Wer so sein Netz versteckt, macht mögliche Mitsurfer oder Hacker gar nicht erst auf sich aufmerksam.

Den letzten Hinweis gibt der BGH in der oben erwähn…

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Themen: It-recht , Filesharing , Sicherheit , Wlan , Hacker , Router , Passwort
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 15. Juni 2010 auf http://www.bella-ratzka.de.

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