WLAN-Funknetzwerke - Begrenzung der Störerhaftung

Nach bereits ergangenen Entscheidungen zu der Frage der Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechtsverletzungen durch Familienmitglieder (vgl. LG Mannheim MMR 2007, 267; LG Hamburg CR 2006, 780; MMR 2007, 131), nahm nun das OLG Frankfurt a.M. Stellung in Bezug auf Rechtsverletzungen durch Dritte, die eine laut Klägervortrag unzureichend gesicherte WLAN-Verbindung mitbenutzten (OLG Frankfurt, MMR 2008, 309). Mit klaren Worten verneinte das Gericht grundsätzlich eine Haftung als Störer für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung durch unberechtigte Dritte, die mit dem Anschlussinhaber in keinerlei Verbindung stehen. Der Inhaber hafte ebenfalls nicht wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten auf Schadensersatz für die Schäden, die unberechtigte Nutzer einer WLAN-Verbindung Dritten gegenüber verursachen. Den Ausführungen der Kläger schloss sich das Gericht nicht an. Diese hatten u.a. bestimmte Sicherheitsvorkehrungen als zumutbar gefordert, um vorsätzlich rechtswidrige Eingriff Dritter, zu vermeiden:

In Printmedien, Rundfunk- und Fernsehsendungen werde immer wieder über missbräuchliche Nutzung von WLAN-Verbindungen berichtet. Deshalb habe der Inhaber einer WLAN-Verbindung durch ein individualisiertes Passwort sicherzustellen, dass Dritte die Verbindung nicht unautorisiert nutzen können. Es verstehe sich von selbst, dass mitgelieferte Standard-Passwörter durch persönliche Passwörter abzuändern sind. In allen aktuellen Bedienungsanleitungen zu WLAN-Routern sowie durch Installationsfirmen werde darauf hingewiesen, dass WLAN-Verbindungen nicht ausreichend mit einer sog. WEP- oder WPA-Verschlüsselung geschützt werden können, sondern die sicherste Methode die Verwendung von WPA 2 sei. Auch sei allgemein bekannt, dass Verbraucher ihren WLAN-Router nicht direkt ans Fenster oder eine Außenwand stellen sollen, damit über die eigenen vier Wände hinaus eine m…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Verantwortlichkeit , Mannheim , Hamburg , Olg Frankfurt , Mmr

Erschienen 6. Oktober 2008 auf http://www.berechtnend.ohrmann-legal.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Kurzmeldung: LG Düsseldorf bestätigt Haftung für WLAN-Inhaber

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 16. Juli 2008 — Nach vorliegenden ersten Informationen, eine offizielle Pressemitetilung liegt noch nicht vor, hat das LG Düsseldorf heute (AZ:…

Anschlussinhaber haftet für offenes WLAN

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 8. Juli 2008 — Zwei ältere Urteile, die hier der Vollständigkeit halber aufgenommen werden: Das LG Hamburg hat entschieden (Urteil vom 26.07…

Störerhaftung für ungeschützte, offene WLAN Netze

IT-Recht Blog | 25. Juli 2008 — In einem kürzlich veröffentlichen Urteil des LG Düsseldorf (AZ: 12 O 232/08) wurde entschieden, dass der Inhaber eines Intern…

OLG Frankfurt: Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht bei unberechtigter Nutzung des WLAN-Netzes durch Dritte

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 10. Juli 2008 — Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 1.7.2008, Aktenzeichen 11 U 52/07 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses im …

Keine Haftung bei Wlan

Recht geblogt | 25. Mai 2009 — In einem am 1.7.2008 verkündeten Urteil hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (11 U 52/07) zu der Frage Stellung geno…

OLG Frankfurt: Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung

RA Kadelke | 8. Juli 2008 — In einem am 1.7.2008 verkündeten Urteil hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts zu der Frage Stellung genommen, inwieweit…

Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung

Datenschutzbeauftragter Online | 8. Juli 2008 — In einem am 1.7.2008 verkündeten Urteil hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts zu der Frage Stellung genommen, inwieweit…

OLG Frankfurt a.M.: Störerhaftung bei ungeschütztem WLAN-Netz - Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht a…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 9. Juli 2008 — 1. Störer ist, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beigetragen und…

Oberlandesgericht Frankfurt a.M. : Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers - Der Betreiber eines WLAN-Netzes haftet erst ab Kenntnis…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 8. Juli 2008 — OLG Frankfurt a.M, Urteil vom 01.07.2008 - Az. 11 U 52/07 In einem am 01.07.2008 verkündeten Urteil (Az. 11 U 52/07 - Veröffentlic…

Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 8. Juli 2008 — In einem am 1.7.2008 verkündeten Urteil hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts zu der Frage Stellung genommen, inwieweit…