WLAN-Urteil: Eine Pressemitteilung macht noch kein Obiter Dictum
medien-gerecht | 2. Juni 2010 — Nun ist der Urteilstext des BGH-Urteils zur Störerhaftung eines WLAN-Betreibers im Internet auf der Seite abmahnwahn-dreipage.d…
Der BGH hat sein mit Spannung erwartetes Urteil zur möglichen Haftung eines WLAN-Betreibers verkündet und die Kollegen hyperventilieren, weil Sie einen Artikel gebloggt, einen Anruf von der Presse bekommen haben oder weil der vermeindliche Wert ihres Blogs steigt.
Doch wer sich die Pressemitteilung mal in Ruhe durchliest, erkennt schnell: Das Urteil enthält keine bahnbrechenden Erkenntnisse:
WLAN-Betreiber haften grundsätzlich für ihr offenes WLAN WLAN-Betreiber haben eine Prüfpflicht hinsichtlich einer marktüblichen Sicherung des WLAN Eine weitergehende Pflicht, stets die aktuellste und beste Sicherheitsvorkehrung zu haben besteht indes nicht Verstößt der WLAN-Betreiber gegen diese Pflicht, kann er haften. In jedem Fall auf Unterlassen. Der WLAN-Betreiber haftet jedoch nicht auf Schadensersatz aus einer Urheberrechtsverletzung als Gehilfe, da er kein Störer ist, wenn ihm dazu der Vorsatz fehlt.Und dann ist da noch der Klammersatz mit der Begrenzung der Abmahngebühren nach § 97a Abs. 2 UhrG. Einige sehen darin schon das Ende des Geschäfts der “Abmahnanwälte”. Doch das dürfte sowohl verfrüht als völ…
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. Mai 2010 auf http://www.medien-gerecht.de.
medien-gerecht | 2. Juni 2010 — Nun ist der Urteilstext des BGH-Urteils zur Störerhaftung eines WLAN-Betreibers im Internet auf der Seite abmahnwahn-dreipage.d…
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BERLIN BLAWG | 8. September 2006 — Das Landgericht Hamburg hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit Urteil vom 26. Juli 2006 – AZ: 308 = 407/06 – entschied…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 24. Juli 2008 — 1. Der Betreiber eines WLAN-Netzes hat zumutbare Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, damit es Dritten nicht ermöglicht wird, sich hi…
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LawBlog | 25. Mai 2010 — Mich erreichen Anfragen, wie die WLAN-Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu verstehen ist. Bei vielen kommt offenbar die Bot…
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 4. Juni 2010 — …oder aber die Abmahnkanzleien ignorieren die Rechtsprechung des BGH. Wie bereits hier berichtet, hat der BGH in seiner vielb…
Es ist soweit: Der BGH hat entschieden, welche Rechte und Pflichten WLAN-Betreiber im Rahmen der so genannten Störerhaftung treffen. | Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf